Beihilfen­recht

Beihilfenrecht

Beihilfen­recht

Die Sozietät ver­fügt über langjährige, umfassende Erfah­run­gen im Beihilfen­recht. Wir beraten Unter­neh­men und öffentliche Hand im Vorfeld von Beihilfenkontrollver­fahren und begleiten laufende EU-Prüf­ver­fahren bei der Generaldirektion Wettbewerb.

Unsere Bera­tungs­felder

  • Beihilfen­rechtliche Bera­tung
  • Sektorspezifisches Beihilfen­recht
  • Beglei­tung von Förderprojekten
  • Subventions­recht
  • Vertre­tung vor Eu­ro­päischer Kom­mis­sion und eu­ro­päischen Gerichten
  • Schwerpunkte: Medien- und Verkehrswirt­schaft, Infrastrukturversor­gung

Mandanten/Referenzen

Gerichts­ver­fahren zur Rechtmäßig­keit und Rückforde­rung staatlicher Beihilfen vor eu­ro­päischen und deutschen Gerichten, beispielsweise zum Energie- und Umwelt­recht (Rechtssachen „PreussenElektra“; „Stadtwerke Schwäbisch Hall“).

Gerichts­ver­fahren zur Privatisie­rung öffentlicher Unter­neh­men („Warnow Werft“; „Berliner Bankge­sell­schaft“).

Optionen: