



Mehrere Anwälte der Sozietät sind ausgewiesene Kenner des Europarechts. Ihr Tätigkeitsspektrum reicht von allgemeinen institutionellen Fragen über das Binnenmarktrecht bis hin zu speziellen Problemen des EU-Sekundärrechts.
Im internationalen Recht liegen unsere Schwerpunkte auf grundrechtlichen Fragen (einschließlich Vertretung vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof) und den innerstaatlichen Auswirkungen des Völkerrechts (z. B. Einklagbarkeit des humanitären Völkerrechts).
Wir vertreten regelmäßig sowohl die öffentliche Hand (insb. die Bundesregierung) als auch private und öffentliche Unternehmen vor den Europäischen Gerichten. Wichtige Verfahren betrafen – neben dem Beihilfenrecht – den Emissionshandel, das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie das Abfallrecht. Aktuell führen wir u. a. EuGH-Verfahren zu EU-Fördermitteln, zum Arzneimittelrecht, zur Reichweite der EU-Grundfreiheiten und zur Umweltverbandsklage.