Eu­ro­pa- und Völkerrecht

Europa- und Völkerrecht

Eu­ro­pa- und Völkerrecht

Mehrere Anwälte der Sozietät sind aus­gewiesene Kenner des Eu­ro­pa­rechts. Ihr Tätig­keitsspektrum reicht von allgemeinen institutionellen Fragen über das Binnenmarkt­recht bis hin zu speziellen Problemen des EU-Sekundärrechts.

Im interna­tionalen Recht liegen unsere Schwerpunkte auf grundrechtlichen Fragen (einschließlich Vertre­tung vor dem Eu­ro­päischen Menschen­rechts­gerichtshof) und den innerstaatlichen Auswirkun­gen des Völkerrechts (z. B. Einklagbar­keit des humanitären Völkerrechts).

Unsere Bera­tungs­felder

Eu­ro­pa­recht:

  • Grundfreiheiten und Grundrechte
  • Um- und Durchset­zung des EU-Rechts
  • Eu­ro­päisches Umwelt- und Energierecht

Völkerrecht:

  • Völkerrechtlicher Individualschutz
  • Interna­tionales Wirt­schafts­recht

Mandanten/Referen­zen

Wir vertreten regelmäßig sowohl die öffentliche Hand (insb. die Bundesregie­rung) als auch private und öffentliche Unter­neh­men vor den Eu­ro­päischen Gerichten. Wichtige Verfahren betrafen – neben dem Beihilfen­recht – den Emis­sionshandel, das Zoll- und Außenwirt­schafts­recht sowie das Abfallrecht. Aktuell führen wir u. a. EuGH-Verfahren zu EU-Fördermitteln, zum Arzneimittelrecht, zur Reichweite der EU-Grundfreiheiten und zur Umwelt­verbandsklage.

Optionen: