



Regulierungsrecht ist ein Rechtsgebiet im Schnittstellenbereich von Wirtschafts-, Verwaltungs- und Kartellrecht, das sich in verschiedene Sektoren gliedert. Gegenstand des Regulierungsrechts ist eine über das allgemeine Kartellrecht hinausgehende Wettbewerbsaufsicht, die auch Anspruch auf Marktgestaltung erhebt. Es geht vor allem um Fragen zu Infrastruktureinrichtungen und der dafür zu entrichtenden Entgelte. Ein Team von hochspezialisierten und erfahrenen Anwälten berät und vertritt Mandanten im Regulierungsrecht.
Wir beraten und vertreten u. a. die führenden Infrastrukturunternehmen der verschiedenen Branchen, wie beispielsweise die Deutsche Telekom AG, die Deutsche Post AG und die Deutsche Bahn AG.