EU Regulierung differenziert zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten. Spätestens nach dem Ende der Übergangsperiode wird das Vereinigte Königreich zu einem Drittstaat, dessen Verhältnis zur EU in einem völkerrechtlichen Abkommen geregelt werden soll. Das regulatorische Umfeld wird sich dadurch umfassend und tiefgreifend verändern.
Unser hochspezialisiertes und mehrfach ausgezeichnetes Team von Rechtsanwälten greift auf eine jahrzehntelange Erfahrung in allen Bereichen des Regulierungsrechts zurück. Wir vertreten namhafte Unternehmen ebenso regelmäßig wie die öffentliche Hand. Dies gilt insbesondere für die folgenden Bereiche:
Dr. Stephan Gerstner
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