Übersicht

Das Vereinigte Königreich – Großbritannien (England, Wales und Schottland) und Nordirland – ist am 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Bis zum 31. Dezember 2020 ist eine Übergangsphase vorgesehen, in der das EU‑​Recht im und gegenüber dem Vereinigten Königreich grundsätzlich weitergilt, jedoch ohne Beteiligung des Vereinigten Königreichs an den EU‑​Institutionen. In Brüssel und London bereitet man sich auf den Abschluss eines Abkommens über die künftigen Beziehungen vor. Hier informieren wir Sie über den Austritt, die voraussichtliche Ausgestaltung der künftigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich und die zu erwartenden rechtlichen Konsequenzen des „Brexit“.

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