Öffentliches Recht (insbesondere im Umwelt- und Planungsrecht sowie im Vergaberecht)

Die Sozietät Redeker Sellner Dahs ist seit ihrer Gründung im Jahre 1929 mit derzeit rund 140 Berufsträgern an den Standorten Berlin, Bonn, Leipzig, München, Brüssel und London rechtsberatend und forensisch tätig.

Zu unseren Mandanten zählen Bundes- und Landesministerien, öffentliche Institutionen, Verbände sowie nationale und internationale Unternehmen aus Industrie und Handel, dem Dienstleistungs- und Finanzsektor.

Für den weiteren Ausbau unseres Teams am Standort Berlin suchen wir kurzfristig eine/​n hochqualifizierte/​n

Rechtsanwältin/​Rechtsanwalt (m/​w/​d)

für den Bereich des Öffentlichen Rechts.

Die Schwerpunkte der Tätigkeit sollen nach einer fundierten allgemeinen Heranführung an eine anwaltliche Tätigkeit im Öffentlichen Recht insbesondere im Umwelt- und Planungsrecht sowie im Vergaberecht liegen. Eine Einbeziehung in die Bearbeitung von Mandaten insbesondere aus dem Bereich großer Infrastrukturprojekte im gesamten Bundesgebiet ist ebenso beabsichtigt wie der Aufbau eines eigenen Arbeitsbereiches.

Bereits bestehende Berufserfahrungen und vertiefte Vorkenntnisse im öffentlichen Recht sind erwünscht, allerdings nicht zwingend erforderlich. Notwendig sind allerdings neben qualifizierten Abschlüssen in der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung das Engagement und das Interesse, sich in die vorgesehenen Arbeitsbereiche einzuarbeiten.

Es besteht die Möglichkeit, die anwaltliche Tätigkeit zunächst promotionsbegleitend auszuüben. Entsprechendes gilt für eine etwaige Tätigkeit in Teilzeit auf der Grundlage eines flexiblen Arbeitszeitmodells.

Bei Fragen zur Stelle melden Sie sich gerne bei Prof. Dr. Olaf Reidt und Dr. Julian Augustin.

Ihr Ansprechpartner

Markus Dierksmeier
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Dr. Markus Dierksmeier, LL.M.

bewerbung@redeker.de

Willy‑​Brandt‑​Allee 11
53113 Bonn
T +49 228 72625‐175
F +49 228 72625‐99

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Wir bitten Sie, uns keine personenbezogenen Daten besonderer Kategorien im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DS‐GVO zu übermitteln, es sei denn, die Übermittlung derartiger Daten erscheint aus Ihrer Sicht zur Wahrnehmung Ihrer Rechte oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erforderlich.