Studium der Rechtswissenschaften in Köln, Bonn und Bochum. 1966 erstes, 1972 zweites juristisches Staatsexamen. 1977 Promotion bei Prof. Dr. Götz, Göttingen.
1972 Eintritt in die Anwaltskanzlei.
Öffentliches Bau- und Immobilienrecht (städtebauliche Projekte, Bauleitplanung, Umlegung, Sanierungs‐ und Entwicklungsmaßnahmen, Denkmalschutz), öffentliches Wirtschaftsrecht (Gewerberecht), Umweltrecht (Bodenschutz‐ und Altlastenrecht), Enteignungs‐ und Entschädigungsrecht.
Mitglied des Vorstandes des Bonner Juristischen Forum e. V., des Rechtsausschusses und des Europaausschusses der IHK Bonn/Rhein‐Sieg, des Justizprüfungsamtes beim OLG Köln.
Beratung und Interessenvertretung von Privatmandanten und Unternehmen in der kommunalen Bauleitplanung, bei städtebaulichen Planungen und Projekten, in baurechtlichen Zulassungsverfahren, in denkmalschutzrechtlichen und denkmalfachlichen Fragestellungen und Verwaltungsverfahren, im Verfahren zur Aufstellung von Landschaftsplänen, bei Hochwasserschutzplanungen und der Festsetzung von Wasserschutzgebieten.
Zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge zum Planungs‐ und Städtebaurecht.
Dr. Klaus D. Becker
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Bonn
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