Landgericht Köln verbietet Henryk M. Broder Beleidigung von Evelyn Hecht‐Galinski

Köln, 3. September 2008. Die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat heute durch Urteil dem Publizisten Broder gegen Strafandrohung verboten, Evelyn Hecht‐Galinski, Tochter des verstorbenen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden Heinz Galinski, im Zusammenhang mit ihrem Auftritt in der WDR‐Sendung „Hallo Ü‐Wagen“ als Antisemitin („antisemitische Statements“) zu bezeichnen. Damit hat das Landgericht Köln seine vorausgegangene einstweilige Verfügung vom 27.06.2008 im Wesentlichen bestätigt. Anlass des Rechtsstreits war ein öffentlicher Brief von Broder an die WDR‐Intendantin Monika Piel, in dem er die Einladung von Hecht‐Galinski in die WDR‐Sendung zum Thema „Reden über Israel“ kritisierte und dabei beleidigte.

Evelyn Hecht‐Galinski: „Ich begrüße diese Entscheidung sehr. Auch deshalb, weil Broder und seine Helfer in den letzten Tagen – vergeblich – versucht haben, einen extrem starken Mediendruck auf das Gericht und mich mittels weiterer Verunglimpfungen auszuüben. Auf der Grundlage des heutigen Urteils werde ich gegen diese Verunglimpfungen und vergleichbaren Äußerungen auch in Zukunft vorgehen. Die Behauptung, ich hätte die Verhältnisse in Israel mit dem antisemitischen Verbrechen des Nazi‐Regimes gleichgestellt, ist falsch. Broder wird sich in Zukunft mäßigen müssen.“

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