Anwohner von Phantasialand erringen mit Redeker Sellner Dahs Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht Münster

Baugenehmigung für Wasserspaßanlage „Wakobato“ im Brühler Freizeitpark war nicht rechtens

Bonn, 22. August 2011. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 11. August 2011 die Anträge auf Zulassung der Berufung abgelehnt, die sowohl von der Stadt Brühl als auch von Seiten des Freizeitparks Phantasialand gegen das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 07.07.2010 eingelegt worden sind. Mit der Ablehnung der Zulassungsanträge ist das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln rechtskräftig geworden, mit dem die Baugenehmigung für die Phantasialand‐Attraktion „Wakobato“ aus formalen Gründen aufgehoben wurde. Für die Anwohner, die gegen die Lärmbelästigung der Attraktion geklagt hatten, und die Bürgerinitiative „BOVIVO e. V.“, die sich für die Lebensqualität im Brühler Süden einsetzt, ist dies eine gute Nachricht. „Wir werten das Urteil als uneingeschränkten Erfolg für unsere Mandanten. Nun sind die Stadt Brühl und das Phantasialand mit Lösungsvorschlägen zur Lärmreduzierung am Zug“, resümiert Rechtsanwalt Stefan Tysper von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs.

Bereits seit 2008 wehren sich die Anwohner gegen die Lärmbelästigung durch die Wasseranlage. Das Fahrgeschäft wird auf dem Phantasia‐See betrieben, der unmittelbar an das Wohngrundstück der Kläger grenzt. Das früher als Märchen‐Bereich genutzte Areal wurde zur Wasserspaßanlage „Wakobato“ umgebaut und im Frühjahr 2009 eröffnet. Hier werden in Stoßzeiten bis zu 1.000 Besucher pro Stunde auf 12 Booten durch Kanäle geschleust, in denen sie mit Wasserpistolen Ziele beschießen und so verschiedene Wassereffekte in der Dekoration und im Fahrbahnverlauf auslösen. Bei der nun entzogenen Baugenehmigung wurde die Lärmbelastung für die Anwohner nicht detailliert genug gewürdigt, Grenzwerte spielten gar keine Rolle, bemängelt das Gericht.

Nach der Aufhebung der Baugenehmigung rechnen die Anwohner damit, dass der Freizeitpark eine neue Baugenehmigung beantragen werde. „Darin müssten aber zwei Punkte berücksichtigt sein: Es muss einen aktiven Lärmschutz Richtung Anwohner geben, und die Lärm‐Emissionen der Attraktion müssen unter 50 Dezibel bleiben. Wenn diese Punkte nicht gewürdigt werden, klagen wir erneut“, kündigt Dr. Michael Müller, Vorsitzender des Anwohnervereins „BOVIVO e. V.“ an, der die Klage eines Anwohners unterstützt hatte.

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