Zu der Berichterstattung über die Darlehensgewährung von Frau Edith Geerkens an die Eheleute Wulff nehmen wir im Auftrag von Christian Wulff wie folgt Stellung:

Bonn, 16. Dezember 2011. Die Sparkasse Osnabrück hat bestätigt, dass der Scheck der Deutschen Bundesbank, der dem beurkundenden Notar zur Verfügung gestellt wurde, aus dem Konto von Frau Edith Geerkens gedeckt wurde. Dazu liegt uns eine Bestätigung der Sparkasse Osnabrück vor. Der Vertrag über das Privatdarlehen wurde mit Frau Edith Geerkens geschlossen. Die Eheleute Wulff leisteten alle vereinbarten Zinszahlungen auf das Konto von Frau Edith Geerkens. Die Rückzahlung der Darlehenssumme erfolgte ein gutes Jahr später unmittelbar durch die den Hauskauf anschließend finanzierende BW‐Bank auf das Konto von Frau Edith Geerkens. Herr Wulff hat zu keinem Zeitpunkt Anlass daran zu zweifeln, dass die Darlehenssumme – wie bei der Vereinbarung des Darlehens beschrieben – aus dem Vermögen von Frau Edith Geerkens stammt.

Ab Montag, 19.12.2011, können die betreffenden Unterlagen in dem Berliner Büro unserer Sozietät eingesehen werden.

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Rechtsanwalt Gernot Lehr

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Christiane Legler

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