Nördlicher Gegenanflug über Taunusgemeinden rechtmäßig

Redeker Sellner Dahs verteidigt Anflugrouten für den Frankfurter Flughafen

Bonn, 19. April 2013. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am 17. April 2013 Klagen mehrerer Kommunen im südlichen Taunus gegen die neuen Flugrouten für die sog. Gegenanflüge zum Frankfurter Flughafen abgewiesen. Die Kläger hatten gerügt, nicht wie bei der Planfeststellung der neuen Nordwestlandbahn, zu denen die Anflüge führen, förmlich beteiligt worden zu sein. Dieser Argumentation folgte das höchste hessische Verwaltungsgericht nicht. Es stellte vielmehr fest, dass Flugrouten vorrangig nach Sicherheitsaspekten und nicht nach fachplanerischen Rechtsgrundsätzen festgelegt werden müssen.

„Das Urteil bestätigt zunächst die sorgfältige Planung des sogenannten nördlichen Gegenanflugs. Das Urteil hat aber eine hierüber hinausgehende Bedeutung. Denn es tritt einem häufigen Irrtum zu Flugrouten entgegen, der gerade in jüngerer Zeit um sich greift. Die Festlegung von Flugverfahren ist nicht mit einer Planfeststellung oder sonstigen Verkehrszulassung zu vergleichen, weder im Verfahren noch im Rechtsschutz. Indem das Gericht die bisherige Rechtsprechungslinie zu Flugrouten fortschreibt, bewahrt es den zuständigen Behörden den notwendigen Freiraum und die Flexibilität, um Flugrouten den wandelnden Verkehrsanforderungen anpassen und den Lärmschutz am Boden hierbei kontinuierlich verbessern zu können“, kommentiert Dr. Tobias Masing, Rechtsanwalt des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung, die Entscheidung des Gerichts.

Dr. Tobias Masing, Partner der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, vertritt die Bundesrepublik Deutschland bereits seit 1999 in verschiedenen luftverkehrsrechtlichen Prozessen, u. a. um die Festlegung von Flugverfahren. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Bereich des Fachplanungsrecht, Luftverkehrsrecht, Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht.

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