Einigung für Neubau auf Drachenfelsplateau erzielt

Redeker Sellner Dahs erreicht Vergleich im Streit um den Vogelschutz

Bonn, 10. Januar 2014. Der Streit zwischen dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – Landesverband NRW e. V. (BUND) und dem Rhein‐Sieg‐Kreis sowie der Wirtschaftsförderungs‐ und Wohnungsbaugesellschaft mbH der Stadt Königswinter konnte gestern vor dem Oberverwaltungsgericht NRW mit einem Vergleich beendet werden. Der BUND hatte gegen eine vom Rhein‐Sieg‐Kreis erteilte naturschutzrechtliche Befreiung für den Neubau auf dem Drachenfelsplateau geklagt und geltend gemacht, dass es an dem neuen Glaskubus – trotz eines besonderen Vogelschutzglases mit einer speziellen UV‐Signatur – zu vermehrtem Vogelschlag kommen werde. Betroffen von dieser Klage war damit die Wirtschaftsförderungs‐ und Wohnungsbaugesellschaft mbH der Stadt Königswinter, die Bauherrin und Eigentümerin des Grundstücks ist.

Die Wirtschaftsförderungs‐ und Wohnungsbaugesellschaft mbH der Stadt Königswinter, die anwaltlich von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs vertreten wurde, hatte nach einer erstinstanzlichen Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Köln (24.07.2013 – Az. 14 K 4263/11) die Glasflächen zunächst – freiwillig – provisorisch mit schwarzen horizontalen Linien in einer Breite von 2 mm und einem Abstand von 2,8 beklebt. Der Vergleich vor dem Oberverwaltungsgericht sieht nun vor, dass diese Beklebung dauerhaft bestehen bleibt. Die derzeitige Lösung kann zu einem späteren Zeitpunkt auch durch eine andere ersetzt werden, die der „Vogelschutzglas“‐Norm ONR 191040 Kategorie A entspricht. Das Lichtkonzept, das der BUND ebenfalls angegriffen hatte, bleibt unverändert bestehen. Darüber hinaus wird auch auf ein kostenintensives Monitoring verzichtet. Das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird durch den erzielten Vergleich unwirksam.

„Wir konnten mit dem Vergleich ein gutes Ergebnis für die Bauherrin erzielen und gleichzeitig den Vogelschutz auf dem Drachenfels gewährleisten“, kommentiert Dr. Kay Artur Pape, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner bei Redeker Sellner Dahs, das Ergebnis des Erörterungstermins.

Die anwaltliche Beratung der Wirtschaftsförderungs‐ und Wohnungsbaugesellschaft mbH der Stadt Königswinter erfolgt auf Seiten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs federführend durch Dr. Kay Artur Pape und Nomen Nescio. Beide Rechtsanwälte beraten und vertreten regelmäßig Kommunen und Bauherren im Zusammenhang mit dem öffentlichen Bau‐ und Naturschutzrecht.

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Christiane Legler

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