Bundesverwaltungsgericht hebt Urteil zur Wannseeroute auf

Redeker Sellner Dahs mit Revision erfolgreich

Bonn, 26. Juni 2014. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin‐Brandenburg aufgehoben, mit dem dieses die Flugroute über den Wannsee für rechtswidrig erklärt hatte, weil die Risiken eines Absturzes auf den Forschungsreaktor in Berlin Wannsee nicht ordnungsgemäß ermittelt und bewertet worden seien. Die Revision des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung hatte somit Erfolg. Das BVerwG wies die Rechtssache zur neuen Verhandlung an das OVG zurück.

Das Gericht folgte der Vorinstanz zwar insoweit, dass die Risiken für den Reaktor vor Erlass einer Flugroute ermittelt werden müssten und dies nicht ausreichend geschehen sei. Zu einer Rechtswidrigkeit führe dies aber nur, wenn das festgelegte Flugverfahren, also die konkrete Flugroute auch im Ergebnis rechtswidrig sei. Aus einem Verfahrensfehler könne bei einer Rechtsverordnung über Flugrouten nicht auf die Rechtswidrigkeit des Flugverfahrens geschlossen werden.

Hierzu RA Dr. Tobias Masing: „Wir freuen uns über diesen Erfolg. Das Urteil ist wichtig, weil es deutlich macht, dass Flugrouten keine Fachplanungen sind. Eine Klage gegen eine Route hat nur dann Erfolg, wenn das Ergebnis, also die Routenführung, fehlerhaft ist und Rechte von Klägern verletzt. Ob dies der Fall ist, muss das Gericht selbst klären und kann sich nicht damit begnügen, der Behörde einen Fehler bei den Ermittlungen aufzuzeigen.“

Ob den Anwohnern die Flugroute trotz der Nähe ihres Verlaufs zum Reaktor zuzumuten ist, wie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) meint, muss nun das OVG neu entscheiden. Mit der Begründung allein, dass nicht alle Risiken vollständig aufgeklärt worden sind, kann eine Route nicht für rechtswidrig erklärt werden.

Dr. Tobias Masing, Partner der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, vertritt die Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahre 2000 in verschiedenen luftverkehrsrechtlichen Prozessen, u. a. um die Festlegung von Flugverfahren. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Bereich des Fachplanungsrecht, Luftverkehrsrecht, Bergrecht, Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht.

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