Redeker‐Anwalt Dr. Frank Fellenberg bei Anhörung im Sächsischen Landtag

Berlin, 2. September 2015. Der Verfassungs‐ und Rechtsausschuss des Sächsischen Landtages hat Dr. Frank Fellenberg, LL.M. (Cambridge) als Experten zu verfassungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der sog. R‐Besoldung in Sachsen eingeladen. Der Ausschuss befasst sich am 2. September 2015 mit einem Fraktionsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Überprüfung der amtsangemessenen Besoldung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Freistaat Sachsen nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 (2 BvL 17/09 u. a.).

Rechtsanwalt Dr. Fellenberg ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der Sozietät Redeker Sellner Dahs. Er berät regelmäßig die Bundesregierung sowie mehrere Landesregierungen zu verfassungs‐ und verwaltungsrechtlichen Fragen. Darüber hinaus vertritt er den Freistaat Sachsen in verschiedenen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sowie dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen.

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