Meilenstein für die Beihilfekontrolle:

Interdisziplinäre Pilotstudie zur Ex‐post‐Evaluierung vom Umweltbeihilferegelungen aus juristischer und ökonomischer Sicht

Brüssel, 30. Mai 2018. Das Umweltbundesamt hat gestern auf seiner Webseite die Studie „EU‐Beihilfepolitik – Analyse der Auswirkungen der neuen Beihilferechts unter besonderer Berücksichtigung des Instruments der Ex‐post‐Evaluierung“ veröffentlicht:

https://​www.umweltbundesamt.de/​publikationen/​eu‐beihilfepolitik‐analyse‐der‐auswirkungen‐des

Die Studie wurde von einem Team aus Juristen der Kanzlei Redeker Sellner Dahs aus Brüssel und Berlin (Dr. Simone Lünenbürger, Dr. Gero Ziegenhorn, Dr. Andreas Rosenfeld und Dr. Ulrich Karpenstein) und Ökonomen von E. CA Economics aus Berlin (Dr. Hans W. Friederiszick, Dr. Linda Gratz, Dr. Daniel Streitz und Dr. Michael Rauber) im Auftrag des Umweltbundesamtes für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erstellt. Sie hat die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Durchführung von Ex‐post‐Evaluierungen in den im Jahr 2014 in Kraft getretenen Umwelt‐ und Energiebeihilfeleitlinien und der neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung zum Gegenstand. Im Zuge der sog. „State Aid Modernisation“ (SAM) hat die Europäische Kommission auch in zahlreichen anderen Leitlinien und Rechtstexten vergleichbare Regelungen eingeführt.

In der Studie werden die Vorschriften über die Ex‐post‐Evaluierung von Umweltbeihilferegelungen umfassend wissenschaftlich aufgearbeitet und daraus konkrete Arbeitshilfen für deren Umsetzung durch die verantwortlichen nationalen Behörden bzw. evaluierenden Sachverständige entwickelt. Kernstück des interdisziplinären Ansatzes der Studie ist ein „Ampelsystem“ mit einem dazugehörigen Prüfbogen, das rechtswissenschaftlich und ökonomisch aus den einschlägigen Normen hergeleitet wird. Es ist als Hilfestellung für die Einschätzung der Notwendigkeit einer Ex‐post‐Evaluierung bzw. von Evaluierungsumfang und ‑tiefe konzipiert. Daneben wird aus ökonomischer Sicht eine Übersicht über die derzeit zur Verfügung stehenden bzw. von der Kommission und in der Wissenschaft diskutierten Evaluierungsmethoden geboten, Besonderheiten für Umweltbeihilferegelungen aufgezeigt sowie die Datenverfügbarkeit diskutiert. Für die schnelle Orientierung in der Praxis wird eine tabellarische Kurzbeurteilung der Methoden nach benötigter Datenqualität, Datenerfordernissen, Präzision sowie Praktikabilität bzw. Komplexität zur Verfügung gestellt. Eine „Roadmap“ bildet Organisation und Zeitplan einer Ex‐post‐Evaluierung ab. Anhand von drei fiktiven Umweltbeihilferegelungen werden das Ampelsystem, die Feststellung des notwendigen Evaluierungsumfangs und die wichtigsten Methodenfragen erläutert und damit veranschaulicht. Flankierend werden aus juristischer Sicht die Anforderungen an die Unabhängigkeit eines evaluierenden Sachverständigen herausgearbeitet und der datenschutzrechtliche Rahmen für Ex‐post‐Evaluierungen umrissen.

Die Beihilferechtspraxis der Kanzlei Redeker Sellner Dahs gehört zu den führenden in Deutschland: E. CA Economics ist eine der europaweit renommiertesten wirtschaftswissenschaftlichen Beratungen mit Fokus auf ökonomische Analysen im Bereich des Wettbewerbsrechts und der Beihilfenkontrolle.

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Christiane Legler

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