Handelsrecht

Handelsrechtliche Beziehungen sind der Grundpfeiler einer jeden Wirtschaftsordnung. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, ihre handelsrechtlichen Verträge rechtssicher zu gestalten.

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unserer Sozietät verstehen sich nicht nur als Rechtsanwender und Vermittler des geschriebenen Rechts. Vornehmlich im Bereich des Handelsrechts agieren wir auch als Wirtschaftsberater und unterstützen unsere Mandanten umfassend mit unserer Erfahrung und handelsrechtlichen Expertise. Unsere auf das Zivil- und Handelsrecht spezialisierten Kolleginnen und Kollegen beraten sowohl in nationalen als auch in grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen. Auch hier verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen – so auch bei der Führung von Vertragsverhandlungen im In- und Ausland.

Insbesondere bei grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen kommt es häufig vor, dass sich auch deutsche Unternehmen auf die Anwendung ausländischen Rechts und die Vereinbarung von ausländischen Gerichtsständen oder Schiedsvereinbarungen einlassen müssen. Sofern ausländisches Recht zur Anwendung kommt, arbeiten wir mit den Kolleginnen und Kollegen aus unseren internationalen Anwaltskontakten eng zusammen. Unsere erfahrenen Spezialisten führen handelsrechtliche Streitigkeiten souverän. Und sie unterstützen dabei, rechtssichere Verträge zu entwerfen und zu verhandeln.

Wir sind Ihre kompetenten Berater im Handelsrecht. Sprechen Sie uns an.

Unsere Beratungsfelder (Auswahl)

Handelsrecht

  • Handelsvertreterverträge
  • Vertriebshändlerverträge
  • Online‑​Handel
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Anlagenbauverträge
  • Lieferverträge
  • Incoterms
  • Handelsgesellschaften
  • Registerrecht
  • Speditions- und Lagergeschäft

Mandate

Große und mittelständische Unternehmen im In- und Ausland beauftragen uns regelmäßig mit der Betreuung ihrer handelsrechtlichen Angelegenheiten.

Anwältinnen und Anwälte im Handelsrecht