Energierecht

Das Energierecht ist ein hochkomplexes und dynamisches Beratungsfeld.

Es stellt Unternehmen vor große Herausforderungen und ist geprägt durch eine Vielzahl unterschiedlicher und eng verzahnter Regelungen, hohe Technizität und rasanten Wandel. Energieversorgung soll preisgünstig und verbraucherfreundlich sein, aber auch effizient und umweltverträglich.

Als erfahrene Spezialisten beraten und vertreten wir Sie im gesamten Energierecht mit umfassender juristischer Expertise und unternehmerischem Verständnis. Öffentliche und private Unternehmen jeder Marktstufe und Größenordnung sowie Ministerien und Behörden vertrauen unserem wissenschaftlichen Tiefgang, unserer Kreativität und unserem politischen Fingerspitzengefühl, gerade auch in komplexen Grundsatzfragen.

Die zahlreichen Schnittstellen des Energierechts zu anderen Rechtsgebieten decken wir aufgrund unseres breiten Beratungsspektrums umfassend ab. Sie profitieren von der eingespielten und reibungslosen Zusammenarbeit unseren ausgewiesenen Fachexperten– etwa in den Bereichen des Unions- und Verfassungsrechts, Umwelt‑, Klimaschutz- und Planungsrechts, Kartell‑, Beihilfen- und Vergaberechts oder auch des Datenschutzes und der Digitalisierung. Wir pflegen zudem gute Kontakte zu wichtigen Entscheidungsträgern. So ermöglichen wir Ihnen eine optimale energierechtliche Begleitung aus einer Hand.

Von der Beratung bis zur Prozessführung unterstützen wir Sie gerne – gleich, ob Ihr Anliegen konventionelle Energien (Erdgas und Kohle) oder die erneuerbaren Energien (Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie, Geothermie, Bioenergie) betrifft. Dabei bieten wir Ihnen das gesamte energierechtliche Spektrum, insbesondere die Bereiche:

  • Netzregulierung: Systemverantwortung nach §§ 13 ff. EnWG (Redispatch, Entflechtung, Netzentgelte und Umlagen)
  • Regulierung von (Gas)Speicheranlagen,
  • Kundenanlagen und geschlossene Verteilernetze
  • Energiesicherung, Strom- und Gaspreisbremsen
  • Messwesen
  • Vertragsgestaltung (Energieliefer‑, Netzanschluss- und Netznutzungsverträge)
  • Finanzielle Förderung und Ausschreibungen nach EEG und KWKG
  • Konzessionen
  • Emissionshandel, Herkunftsnachweise, Klimazertifikate
  • Elektromobilität

Mandate

Zu unseren Mandanten gehören Energieversorger, Übertragungsnetzbetreiber und Unternehmen mit hohem Energieverbrauch. Zudem beraten und vertreten wir Ministerien und Behörden, u. a. das BMWK und die Bundesnetzagentur.

Referenzen¹

Beratung von 50Hertz zur Systemverantwortung nach §§ 13 ff. EnWG (Redispatch und Notfallmaßnahmen); Vertretung der BNetzA in EuG‑​Klageverfahren gegen ACER zur Kostenverteilungsmethode für das Redispatch und Countertrading (Rs. T 485/21) sowie zur Kapazitätsberechnungsmethode (Rs. T‑600/23); Beratung des BMWK zum Beteiligungsmanagement im Energiesektor; Vertretung von Vattenfall zum Atomausstieg (u. a. BVerfGE 134, 246; 155, 378; T 674/18); Vertretung von Unternehmen in EuG‑​Klageverfahren zum EEG (Rs. T‑263/14, T‐750/15); Beratung verschiedener Betreiber von Gasspeicheranlagen zu Fragen des Energiesicherungsrechts und der Kapazitätsbewirtschaftung

¹ Mit Blick auf unsere Verpflichtung zur anwaltlichen Verschwiegenheit beschränken sich die aufgeführten Mandate und Referenzen auf die von den Gerichten veröffentlichten/öffentlich bekannten Vertretungsverhältnisse (§ 43a Abs. 2 BRAO).

Anwältinnen und Anwälte im Energierecht