Zusammenfassende Stellungnahme zu den Medienanfragen an Christian Wulff

Berlin/Bonn, 5. Januar 2012. Am 13. Dezember 2011 sind gegenüber Christian Wulff öffentlich Vorwürfe erhoben worden, die zeitlich in seiner Amtszeit als niedersächsischer Ministerpräsident liegen. Am 16. Dezember 2011 sind wir von Christian Wulff beauftragt worden, die in Rede stehenden Sachverhalte zu überprüfen und damit in Zusammenhang stehende Medienanfragen zu beantworten. Diese private Mandatierung ist erfolgt, weil die öffentlich erhobenen Vorwürfe in keinem Zusammenhang mit seinem Amt als Bundespräsident stehen. Seitdem haben wir ca. 450 Fragen einzelner Medienvertreter beantwortet. Um der Öffentlichkeit einen zusammenfassenden Überblick über die verschiedenen Sachverhalte zu ermöglichen, fassen wir die Antworten auf die immer wieder gestellten Fragen und Themenkomplexe im Folgenden zusammen.

Unser Mandant strebt bei der Beantwortung dieser Fragen größtmögliche Transparenz an, soweit diese Sachverhalte betreffen, die in Beziehung zu seinen öffentlichen Ämtern stehen. Dies dient dem berechtigten öffentlichen Informationsinteresse und der wichtigen Kontrollfunktion der Medien. Wir beantworten deshalb alle eingehenden Fragen so schnell wie möglich und nach bestem Wissen und Gewissen. Dabei ist uns bewusst, dass aufgrund des verständlichen Zeitdrucks unsere Antworten teilweise noch ergänzungs‐ oder korrekturbedürftig sein könnten. Sollte dies erforderlich sein, werden wir unseren Bericht aktualisieren.

Der Wunsch unseres Mandanten, Transparenz herzustellen, führte naturgemäß zu vielen einzelnen Nachfragen, die sich dann über Tage auch detailliert in der Berichterstattung niedergeschlagen haben. Die Antworten gehen teilweise über eine mögliche Relevanz für die öffentlichen Ämter des niedersächsischen Ministerpräsidenten oder des Bundespräsidenten hinaus und betreffen seine privaten Lebensumstände.

Zu Fragen in Bezug auf Telefonkontakte mit dem Chefredakteur der Bild‐Zeitung Mitte Dezember 2011 verweisen wir auf die öffentlichen Erklärungen des Bundespräsidenten.

I. Zur Kreditfinanzierung des Erwerbs und der Renovierung des Eigenheims in Burgwedel

Das Ehepaar Christian und Bettina Wulff entschied im Jahr 2008, ein Familienwohnhaus zu erwerben. Bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie bat das Ehepaar Wulff Egon Geerkens um Unterstützung. Egon Geerkens hat umfangreiche Erfahrungen mit dem Erwerb und Verkauf von Immobilien. Er war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr unternehmerisch aktiv. Egon Geerkens ist für Christian Wulff ein väterlicher Freund. Sie kennen sich seit den Schülerzeiten von Christian Wulff. Schon der 1998 verstorbene Vater von Christian Wulff war mit Herrn Geerkens langjährig befreundet.

Herr Geerkens war auf eigene Kosten Mitglied von Wirtschaftsdelegationen, die Herrn Wulff auf Reisen in seiner Eigenschaft als niedersächsischer Ministerpräsident begleiteten. Diese Teilnahme stand in keinem Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb und dem von Frau Geerkens gewährten Privatdarlehen.

Die Entscheidung der Eheleute Wulff, ein Familienwohnhaus zu erwerben, fiel zugunsten der später erworbenen Immobilie in Burgwedel. Der Kaufvertrag wurde am 1. Oktober 2008 notariell beurkundet. Der Kaufpreis in Höhe von 415.000 Euro war am 1. Dezember 2008 fällig.

Das mehr als 25 Jahre alte Haus erforderte erhebliche Modernisierungen. Anlässlich eines Treffens der Ehepaare Wulff und Geerkens bot Frau Edith Geerkens dem Ehepaar Wulff an, vorübergehend einen Privatkredit über 500.000 Euro zu einem Zinssatz von 4,5 % zu gewähren. Die Modalitäten wurden gemeinsam zwischen den Ehepaaren besprochen, wobei von vornherein beabsichtigt war, den Privatkredit nach Abschluss der Renovierungsarbeiten durch einen Bankkredit abzulösen. Bei der späteren Unterzeichnung des Kreditvertrags wurde der Zinssatz noch einmal besprochen. Das Ehepaar Wulff und Frau Edith Geerkens einigten sich angesichts der aktuellen Zinsentwicklung sodann auf einen Zinssatz in Höhe von 4 %. Am 25. Oktober 2008 wurde der Darlehensvertrag unterzeichnet.

Die Darlehenssumme wurde per Bundesbankscheck durch die Sparkasse Osnabrück unter Belastung des dortigen Kontos von Frau Edith Geerkens Ende November 2008 ausgezahlt. Das Kreditverhältnis zwischen den Eheleuten Wulff und Frau Geerkens bestand bis zum 31. März 2010. In diesem Zeitraum leistete Herr Wulff Zinszahlungen in Höhe von monatlich 1.666,00 Euro, die zunächst von seinem Konto bei der Sparkasse Osnabrück und ab dem 2. März 2009 bis Ende 2009 per Dauerauftrag von seinem Konto bei der Sparkasse Hannover überwiesen wurden. Nach Ende dieses Dauerauftrages wurden die abschließenden Zinszahlungen in Höhe von 4.998,00 Euro für die Monate Januar bis März 2010 am 19. Mai 2010 in einer Summe geleistet. Die Zinszahlungen erfolgten jeweils auf das Konto von Frau Edith Geerkens bei der Sparkasse Osnabrück.

Im Anschluss an den Erwerb des Einfamilienhauses führte das Ehepaar Wulff umfangreiche Renovierungsarbeiten durch.

Im Jahr 2009 konkretisierte das Ehepaar Wulff den Gedanken, die geplante Ablösung des Kredits von Frau Geerkens durch einen Bankkredit in Angriff zu nehmen. Im Dezember 2009 nahm Herr Wulff auf Anregung von Herrn Geerkens Gespräche mit einem Privatkundenberater der BW‐Bank auf. Andere Personen waren an der Entstehung des Kontaktes von Herrn Wulff zur BW‐Bank nicht beteiligt. Ein in der Öffentlichkeit erörterter Zusammenhang zwischen dem Abschluss der Grundlagenvereinbarung Porsche/​VW und den von Herrn Wulff geführten Kreditgesprächen mit der BW‐Bank bestand nicht. Die Kreditverhandlungen führten am 21. März 2010 zur Vereinbarung eines Rahmenvertrages für ein rollierendes Geldmarktdarlehen bis zu einer Höchstsumme von 520.000 Euro. Nach diesem Rahmenvertrag wurden alle drei Monate rollierende Einzelverträge, die die aktuelle Zinsentwicklung berücksichtigten, geschlossen. Das in Anspruch genommene Kreditvolumen belief sich zu Beginn auf 520.000 Euro und zuletzt auf 475.000 Euro. Der Zinssatz für den rollierenden Geldmarktkredit orientierte sich wie üblich am Euribor‐Zinssatz zuzüglich Aufschlag und betrug zuletzt 2,1 %. Der Euribor‐Zinssatz ist schwankend und öffentlich bekannt. Es gab kein Zinsabsicherungsgeschäft. Während der Laufzeit dieser kurzfristigen Einzelkredite trug Christian Wulff das Risiko der weiteren Zinsentwicklung allein. Es war von vornherein beabsichtigt, diesen kurzfristig rollierenden Geldmarktkredit durch ein langfristiges Tilgungsdarlehen abzulösen, um auf diese Weise Zinssicherheit zu erhalten und das Risiko einer steigenden Zinsbelastung zu vermeiden.

Die Eheleute Wulff stellten der BW‐Bank die für die Bonitätsprüfung erforderlichen Unterlagen (Steuererklärungen, Einkommensnachweise beider Eheleute etc.) zur Verfügung. Das BW‐Bankdarlehen wurde durch eine Eigentümergrundschuld besichert, die das Ehepaar Wulff notariell an die BW‐Bank abtrat. Weder das Ehepaar Geerkens noch Dritte gewährten der BW‐Bank weitere Sicherheiten.

Im Anschluss an die zwischen Herrn Wulff und der BW‐Bank Ende März 2010 getroffene Kreditvereinbarung wurde das von Frau Geerkens gewährte Darlehen in Höhe von 500.000 Euro zurückgezahlt. Dies erfolgte aufgrund eines Auftrags von Herrn Wulff vom 27. März 2010 durch eine Überweisung von 500.000 Euro am 1. April 2010 auf ein Konto von Frau Geerkens bei der BW‐Bank.

Im vierten Quartal des Jahres 2011 traf Herr Wulff mit der BW‐Bank die Entscheidung, den rollierenden Geldmarktkredit im Hinblick auf die zu erwartende Zinsentwicklung in ein Hypothekenbankdarlehen umzustellen. Die Einigung zwischen der BW‐Bank und Herrn Wulff über den langfristigen Zinssatz und die übrigen Kreditkonditionen erfolgte am 25. November 2011. In Folge dieser wirtschaftlichen Einigung hat die BW‐Bank den schriftlichen Vertrag Anfang Dezember vorbereitet, unterzeichnet und am 12. Dezember 2011 Herrn Wulff zur Gegenzeichnung übersandt. Er hat die Verträge seinerseits am 21. Dezember 2011 unterzeichnet.

Das Hypothekenbankdarlehen wurde in Form eines Volltilgerdarlehens mit einer Laufzeit von 15 Jahren vereinbart. Der Sollzinssatz beläuft sich auf 3,56 %, der effektive Jahreszins beträgt danach 3,62 %. Auch dieses Volltilgerdarlehen ist durch die an die BW‐Bank abgetretene Eigentümergrundschuld gesichert. Der Betrag dieses Darlehens beläuft sich auf 475.000 Euro.

II. Zu einzelnen Urlaubsaufenthalten von Christian Wulff und seiner Familie

Die öffentliche Erörterung des Verhältnisses der Eheleute Wulff zu den Eheleuten Geerkens ging einher mit der Frage nach gemeinsamen Urlauben bei den Eheleuten Geerkens. Dies veranlasste Herrn Wulff, uns zu bitten, sämtliche privaten Urlaube bei persönlichen Freunden während seiner Amtszeiten als Ministerpräsident und als Bundespräsident von 2003 bis 2011 offenzulegen. Diesem Auftrag sind wir anhand der Aufzeichnungen von Christian Wulff, seiner Kalender und Erinnerungen nachgekommen.

Herr Wulff buchte während seiner Amtszeit als Ministerpräsident des Landes Niedersachsen seine Urlaube in der Regel in Hotels und Ferienanlagen. Alle diese Urlaube bezahlte Herr Wulff zu den üblichen Preisen. Er erhielt – mit Ausnahme des bereits im Jahr 2010 im niedersächsischen Landtag diskutierten Airberlin‐Fluges von Düsseldorf nach Miami – keine Rabatte oder Vergünstigungen. Für alle Urlaube bezahlte Herr Wulff die Reisekosten wie Flug‐ oder Mietwagenkosten selbst. Für ein Upgrade von der Economy Class zur Business Class während eines Fluges in die USA mit der Lufthansa setzte Herr Wulff seine privat erworbenen Bonusmeilen ein. Dienstliche Meilen, die über dasselbe Meilenkonto geführt wurden, hat Herr Wulff hierfür nicht verwendet.

Gelegentlich verbrachte Herr Wulff Ferientage auf Einladung bei befreundeten Familien. Für diese Besuche bei Freunden leistete Herr Wulff keine Logiskosten. Zumeist waren die jeweiligen Gastgeber selbst anwesend. Es handelte sich um folgende Aufenthalte:

  • In den Jahren 2003 und 2004 war die Familie Wulff jeweils einmal Gast der Familie Edith und Egon Geerkens in deren privaten Räumlichkeiten in Spanien.
  • Im Jahr 2008 war das Ehepaar Wulff zu Gast bei dem Ehepaar Ingrid und Wolf‐Dieter Baumgartl in deren privaten Räumlichkeiten in Italien. Das Ehepaar Wulff ist mit dem Ehepaar Baumgartl seit mehreren Jahren privat befreundet.
  • In den Jahren 2008 und 2009 besuchte Familie Wulff das Ehepaar Angela Solaro und Volker Meyer in deren privaten Räumlichkeiten auf Norderney. Mit dem Ehepaar Solaro/​Meyer besteht ebenfalls eine langjährige private Freundschaft.
  • Zum Jahreswechsel 2009/2010 war die Familie Wulff in den privaten Räumlichkeiten der Familie Edith und Egon Geerkens in den USA zu Gast. Bei diesem Aufenthalt war das Ehepaar Geerkens nicht anwesend.

Die Besuche bei den langjährigen Freunden von Christian Wulff hatten keinen Bezug zu seinem Amt als niedersächsischer Ministerpräsident. Seit seiner Wahl zum Bundespräsidenten hat Christian Wulff keine privaten Ferieneinladungen angenommen.

Im Jahr 2010 mietete Herr Wulff in der Ferienanlage von Herrn Carsten Maschmeyer auf Mallorca ein 1‐Zimmer‐Appartement zu einem Preis von 323 Euro pro Tag. Dieses Appartement wurde für 11 Übernachtungen benutzt. Herr Wulff zahlte deshalb insgesamt 3.553 Euro. Auch sämtliche weiteren Kosten – etwa für die An‐ und Abreise sowie einen Mietwagen – wurden von Herrn Wulff selbst beglichen. Während des Aufenthaltes von Herrn Wulff und seiner Familie waren Herr Carsten Maschmeyer, Frau Veronica Ferres und Kinder zeitweise anwesend.

Wir haben zu den Urlaubsaufenthalten der Familie Wulff zahlreiche weitere Einzelfragen beantwortet.

III. Fragen zu weiteren Themenkomplexen

In den vergangenen Tagen ist eine Vielzahl weiterer Fragen eingegangen, die weder mit der Finanzierung des Einfamilienhauses in Burgwedel noch mit den Urlauben der Familie Wulff in Zusammenhang stehen. Im Interesse der umfassenden Information der Öffentlichkeit gehen wir auf einige dieser Aspekte im Folgenden ein:

Ein Fragenkomplex betraf den Umstand, dass der Unternehmer Carsten Maschmeyer an den Verlag Hoffmann & Campe im Jahr 2008 einen Betrag von rund 45.000 Euro gezahlt haben soll, um Zeitungsanzeigen für das Buch des Publizisten Hugo Müller‐Vogg über Gespräche mit Christian Wulff zu finanzieren. Von diesen Zahlungen war Herrn Wulff – wie auch Herrn Müller‐Vogg – bis zu den entsprechenden Medienveröffentlichungen nichts bekannt.

Gegenstand einiger Fragen war des Weiteren der von Herrn Manfred Schmidt organisierte Nord‐Süd‐Dialog. Der Nord‐Süd‐Dialog war eine partei‐, branchen‐, disziplin‐ und länderübergreifende Veranstaltung, die alternierend in Niedersachsen und Baden‐Württemberg stattfand. Als Teil einer breit angelegten Strategie zur Sicherung der Wirtschafts‐ und Innovationsstandorte Niedersachsen und Baden‐Württemberg bot sie Persönlichkeiten und Entscheidern aus Wirtschaft, Gesellschaft, Politik, Kunst, Kultur und Sport ein Forum. Christian Wulff hatte in seiner Funktion als niedersächsischer Ministerpräsident gemeinsam mit dem damaligen baden‐württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger die Schirmherrschaft für diese Veranstaltungen übernommen. Herr Wulff hat im Jahr 2009 im Vorfeld des Nord‐Süd‐Dialogs als Ministerpräsident mit seiner Ehefrau an einem Essen teilgenommen, das die Nord/​LB im Interesse der Entwicklung des Wirtschafts‐ und Innovationsstandortes Niedersachsen veranstaltete und auf dem die Ziele der Veranstaltung präsentiert wurden. Wir haben auch darüber informiert, dass Herr Wulff im Jahr 2009 zum Auftakt des Nord‐Süd‐Dialogs an einem Interview mitwirkte, das auf den Internetseiten der niedersächsischen Staatskanzlei per Livestream verfolgt werden konnte. Die Einwerbung von Sponsoren für den Nord‐Süd‐Dialog, bei dem es sich um eine privat organisierte und finanzierte Veranstaltung handelte, oblag dem Veranstalter.

Wir haben des Weiteren darüber informiert, dass Christian Wulff nach dem Abschluss der Bundesversammlung auf Einladung der Vorsitzenden der Fraktionen, die ihn zur Wahl vorgeschlagen hatten, an einem Abendessen teilgenommen hat. Gegen Mitternacht dieses Tages hat Herr Wulff für etwa eine Dreiviertelstunde auch bei einer Veranstaltung am Pariser Platz vorbeigeschaut. Dort hatte Herr Manfred Schmidt anlässlich der Wahl eingeladen.

Weitere Fragen betrafen beispielsweise die Steuerberatersozietät von Herrn Wulff, Besuche im Stadion von Hannover 96, die Ratsherrentätigkeit von Herrn Wulff in Osnabrück in den 1990er Jahren, private Urlaubsflüge oder die Frage nach den von den Eheleuten Wulff vollständig selbst beglichenen Kosten ihrer Hochzeitsfeier im März 2008. Auch solche Fragen wurden beantwortet, obgleich in mehreren Fällen die Grenze zum ausschließlich privaten Bereich überschritten wurde.

Das Honorar für unsere Tätigkeit zahlt Herr Wulff als Privatperson.

IV. Rechtliche Bewertung

Wir haben die dargestellten Sachverhalte darüber hinaus einer rechtlichen Prüfung unterzogen:

Nach unserer anwaltlichen Prüfung bestehen weder zwischen den Darlehen von Frau Edith Geerkens und der BW‐Bank noch den Familienurlauben bei Freunden einerseits und den Amtspflichten als niedersächsischer Ministerpräsident andererseits irgendwelche Zusammenhänge. Die privaten Freundschaften von Herrn Wulff haben seine Amtsführung nicht beeinflusst.

§ 5 Abs. 4 des Niedersächsischen Ministergesetzes bestimmt, dass Mitglieder der Landesregierung auch nach Beendigung ihres Amtsverhältnisses keine Belohnungen und Geschenke „in Bezug auf ihr Amt“ annehmen dürfen. Ein solcher Amtsbezug ist bei den dargestellten Sachverhalten nicht zu erkennen. Anhaltspunkte für die Tatbestände der Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung haben sich nicht ergeben. Insoweit teilen wir die in den Medien berichtete Einschätzung der Staatsanwaltschaft Hannover.

Aufgrund von Medienberichten haben wir auch die Frage möglicher Verletzungen von steuerrechtlichen Vorschriften geprüft und sind zu dem Ergebnis gelangt, dass hierfür keine Anhaltspunkte bestehen.

Berlin/​Bonn, 5. Januar 2012

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