Bonn, 12. April 2013. Der von der Staatsanwaltschaft Hannover gegen Bundespräsidenten a. D. Christian Wulff formulierte Vorwurf der Bestechlichkeit – Zuschreibung von Vorteilen anlässlich des Aufenthaltes während des Oktoberfestes im September 2008, Brief vom 15. Dezember 2008 an die Siemens AG zur Bedeutung des Filmes „John Rabe“ über das Wirken des ehemaligen Siemens‐Managers in China – ist unbegründet. Die Verteidigung wird der heute erwartungsgemäß zugestellten Anklage entgegentreten.

Bundespräsident a. D. Christian Wulff vertraut auf die Unabhängigkeit, die Souveränität und das Augenmaß des Gerichts.

Ebenso erwartungsgemäß hat die Staatsanwaltschaft Hannover das Verfahren wegen aller anderen erhobenen Vorwürfe nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt. Dies umfasst auch alle übrigen Vorwürfe, die dem Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover an den Deutschen Bundestag auf Aufhebung der Immunität vom 16.02.2012 zugrunde lagen.

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