Kommunalrecht

Kommunalrecht

Kommunalrecht

Seit lan­gem sind wir auf dem Gebiet des Kommunalrechts tätig. Unsere Anwälte beraten in allen Fragen, die die innere Struktur und das nach außen gerichtete Handeln der kommunalen Gebietskörper­schaften sowie ihr Verhältnis zu den staatlichen Organen betreffen. Grundlage des Kommunalrechts ist das Recht der kommunalen Selbst­ver­wal­tung. Danach ist die Gemeinde für alle An­gelegenheiten der örtlichen Gemein­schaft zuständig. Das Kommunalrecht fasst alle Regelun­gen zusam­men, die Kommunen betreffen – von der Gemeindeordnung, Kommunalver­fas­sung über Kommunal­wahlge­setz bis hin zu Sat­zun­gen und der Gemeindehaushalts­verordnung.

Unsere Bera­tungs­felder

  • Beitrags- und Gebühren­recht
  • Ver­fas­sungs­recht
  • Wirt­schafts­recht

Mandanten/Referen­zen

Wir beraten Gemeinden, Landkreise, Kommunalverbände und weitere Organisa­tionsformen, ins­besondere kommunale Zweckverbände oder vertreten in Kommunalver­fas­sungs­streitig­keiten vor den zuständigen Verwal­tungs­gerichten. Referenz­beispiel: kommunalrechtliche Bera­tung eines Energie­versorgers bei Umstrukturie­rung.

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