



Das Führen von Prozessen und Arrestverfahren, das Erwirken von einstweiligen Verfügungen und auch die Vollstreckung in Urteile vor allen Gerichten gehört für uns seit 1929 zum Alltagsgeschäft. Vor jedem Prozess prüfen wir sorgfältig die außergerichtliche Beilegung der Rechtsstreitigkeit. Unsere Anwälte sind erfahren in Schieds- und Schlichtungsverfahren und sind zum Teil auch Schiedsrichter.
Litigation betreiben bei uns alle Anwälte, dabei bleibt jeder in seinem fachlichen Spezialgebiet. So gewährleisten wir optimale gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Vertretung.