



Wir beraten und vertreten Unternehmen und Behörden in sämtlichen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Die Arbeit unserer Anwälte ist durch fachliche Spezialisierung, Fokussierung auf aktuelle – insbesondere verfassungs- und europarechtliche – Entwicklungen sowie langjährige Erfahrung bei der gerichtlichen Austragung von Rechtsstreitigkeiten im öffentlichen Wirtschaftsrecht gekennzeichnet.
Unternehmen und Verbände jeder Größenordnung: Eine Vielzahl öffentlichkeitswirksamer Mandate zeigt, dass man bei aktuellen Entwicklungen dabei ist
(JUVE Handbuch 2009/2010),
Bundesministerien (BMWi, BMF) u. a. zu Fragen des Außenwirtschafts-, Gewerbe- und Staatshaftungsrechts, umfassende glücksspielrechtliche Beratung (u. a. Tipp24 und JAXX)