



Seit über 30 Jahren beraten und vertreten wir Mandanten im Gesundheitswesen. Zu den Kernkompetenzen gehört hier das öffentliche Gesundheitsrecht. Alle sonstigen im Gesundheitsmarkt relevanten Rechtsgebiete (Gesellschafts- und Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Kartell- und Beihilfenrecht, Vergaberecht und Wettbewerbsrecht) gehören selbstverständlich ebenfalls zum Leistungsangebot.
U. a. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Ärzte, Apotheker, Ministerien, Verbände, Sozialversicherungsträger, Pharmaunternehmen, Unternehmen aus der Medizintechnikbranche