



Unsere hervorragende verfassungsrechtliche Expertise liegt in der von den Namensgebern der Sozietät aufgebauten und fortlaufend entwickelten verfassungsrechtlichen Praxis. Unsere verfassungsgerichtliche Tätigkeit reicht von der Verfassungsbeschwerde über Normenkontrollverfahren bis hin zu staatsorganisationsrechtlichen Verfahren, wie z. B. Organstreitverfahren. Regelmäßig treten wir vor dem Bundesverfassungsgericht, den Verfassungsgerichten der Länder sowie dem Bundesverwaltungsgericht auf.
Wir beraten und vertreten Verfassungsorgane, Ministerien und Behörden von Bund und Ländern, Kommunen, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen (z. B. bei der Durchsetzung von Grundrechten). In verfassungsgerichtlichen Verfahren sind wir laufend mit der Beratung von Bund, Ländern, Verbänden oder anderen Beteiligten sowie dem Verfassen von Stellungnahmen für diese befasst.