Landgericht Dortmund: Vorwürfe gegen Prof. Dr. Metin Tolan unzutreffend

Vollständige juristische Rehabilitierung des langjährigen Präsidenten der Universität Göttingen

Bonn, 17. Juli 2025. Das Göttinger Tageblatt veröffentlichte am 01.10.2024 angebliche Vorwürfe einer unbekannten Person über ein vermeintliches Fehlverhalten des Präsidenten der Georg‑​August‑​Universität Göttingen Prof. Dr. Metin Tolan.

Durch Urteil des Landgerichts Dortmund wurde dem Göttinger Tageblatt untersagt, die Kernvorwürfe weiter zu verbreiten (LG Dortmund, Aktenzeichen 17 O 29/24). Dieses Urteil des Landgerichts Dortmund ist rechtskräftig. Im Nachgang zu diesem Urteil erstattete Herr Prof. Tolan Strafanzeige, die sich selbstverständlich nicht gegen den Redakteur des Göttinger Tageblatts, sondern gegen die – noch unbekannte – Quelle der Redaktion richtet. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat so Gelegenheit, die Hintergründe der gerichtlich verbotenen Berichterstattung unter strafrechtlichen Kriterien aufzuarbeiten.

Die mit der Entscheidung des Landgerichts Dortmund eingeleitete Rehabilitierung von Herrn Prof. Tolan setzte sich vor dem Verwaltungsgericht Göttingen (Az.: 3 A 74/25, 3 B 54/25, 3 A 107/25 und 3 B 105/25) fort. Mit Unterstützung der Rechtsanwälte Stock und Partner, Hannover, setzte Herr Prof. Tolan im Wege des Vergleichs durch, dass er erst am 30.09.2025 aus seiner Funktion als Präsident der Universität Göttingen ausscheiden wird. Zugleich gab der Beauftragte für die Wahrnehmung der Aufgaben des Stiftungsausschuss der Universität Göttingen gegenüber Herrn Prof. Tolan folgende Erklärung ab:

„Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Tolan,

während ihrer Amtszeit als Präsident der Georg‑​August‑​Universität Göttingen fanden 12 Sitzungen der Aufsichtsratsgremien Stiftungsrat und Stiftungsausschuss Universität statt. In keiner Sitzung wurde die von Ihnen herbeigeführte strategische Ausrichtung der Universität oder Ihr Führungsverhalten kritisiert. Insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter des Senats, des Personalrats und der Studierenden haben keinerlei Kritik in diesen Sitzungen geäußert. Sie haben sich daher bei Ihrer Amtsführung nichts zu Schulden kommen lassen. Die im Zuge der Abwahl von anonymer Seite durchgeführten und durch die Presse verstärkten persönlichen Angriffe auf Ihre Person werden vom MWK bissbilligt, da sie jeder Grundlage entbehren.

Für Ihre Dienste an der Georg‑​August‑​Universität Göttingen und der Stiftung spreche ich Ihnen meinen herzlichen Dank aus.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Joachim Schachtner
Staatssekretär“

„Auch diese Erklärung zeigt, dass die in dem Göttinger Tageblatt gegenüber unserem Mandanten erhobenen Vorwürfe keine Grundlage hatten. Leider hat sich nach Einschätzung vieler Beobachter das Göttinger Tageblatt im Rahmen einer von interessierter Seite geführten Kampagne gegen Herrn Prof. Tolan instrumentalisieren lassen.

Es dokumentiert die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates, dass die Verfahren vor dem Landgericht Dortmund und dem Verwaltungsgericht Göttingen maßgeblich zu einer Rehabilitierung eines zu Unrecht in der Öffentlichkeit beschuldigten Amtsträgers beigetragen haben“, ordnet Gernot Lehr, Partner bei Redeker Sellner Dahs, der Prof. Dr. Metin Tolan medien- und persönlichkeitsrechtlich beraten und vertreten hat, den Urteilspruch ein.

Ihre Ansprechpartnerin

Christiane Legler

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