Den wachsenden rechtlichen Anforderungen stellt sich ein Team von Spezialistinnen und Spezialisten.
Wir beraten und vertreten seit Jahrzehnten Mandantinnen und Mandanten im Gesundheits- und Sozialwesen, vor allem im Bereich der Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Krankenkassen, Versicherungen und Verbände. Neben den Herausforderungen vernetzter Versorgungsstrukturen, verschärften Wettbewerbs und finanziellem Druck sowie einer umfassenden Digitalisierung werden die regulatorischen Rahmenbedingungen immer komplexer. Dies erfordert eine umfassende rechtliche Betreuung auf höchstem Niveau. Wir bringen Kernkompetenzen im öffentlichen Gesundheits- und Sozialrecht mit und bündeln das Spezialwissen von Anwältinnen und Anwälten verschiedener relevanter Rechtsgebiete, insbesondere aus dem
Unsere umfangreiche prozessuale Erfahrung vor den Gerichten aller Rechtszweige tritt hinzu.
Öffentliche, private und gemeinnützige Unternehmen und Träger von Einrichtungen, Bundes- und Landesministerien, Verbände und Investorinnen und Investoren vertrauen uns rund um die
Unsere Mandantinnen und Mandanten schätzen unsere besondere fachliche Expertise und die in zahlreichen Mandaten gewonnene Erfahrung im Gesundheits- und Sozialbereich. Im Vordergrund stehen für uns praxistaugliche Lösung, bei denen vielfach auch unsere politische Vernetzung zu wesentlichen Stakeholdern zum Tragen kommt.
Sprechen Sie uns gerne an.
Dr. Christian Eckart, LL.M. (Cornell)
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10117 Berlin
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Hans‑Peter Hoh
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