Kommunalrecht

Unsere beratende und forensische Tätigkeit umfasst alle Rechtsfragen der inneren Organisation und der Außenbeziehungen der juristischen Personen des öffentlichen Rechts des Bundes und der Länder. Sie erstreckt sich auch auf die in der Sozialversicherung gebildeten juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Schwerpunkte unserer Arbeit sind:

  • Bildung, Umstrukturierung, Fusion
  • Innere Verfassung einschließlich der Kommunalverfassungsstreitverfahren und sonstiger Organstreitverfahren, Wahlprüfung und Wahlanfechtung
  • Wirtschaftliche Betätigung – auch durch Unternehmensbeteiligungen
  • Haushaltsrecht, Recht der staatlichen Finanzzuweisungen (z. B. durch Gemeindefinanzierungsgesetze), Recht der Finanzierung öffentlicher Einrichtungen in der Trägerschaft Dritter (z. B. Kindertagesstätten)
  • Rechts- und Staatsaufsicht, Staatshaftung und Regress
  • Verwaltungsgebühren und ‑beiträge (insbesondere Kommunalabgaben)

Mandate

Unsere Mandantenstruktur ist vielfältig. Zu unseren Mandanten gehören sowohl Träger öffentlicher Verwaltung und öffentliche Unternehmen als auch sonstige Unternehmen, Träger von Wohlfahrtseinrichtungen und einzelne Bürger.

Anwältin und Anwälte im Kommunalrecht