Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/​in (m/w/d) im Allgemeinen Zivilrecht, Recht der Digitalisierung und KI, IT‑​Recht und Gewerblichen Rechtsschutz

Für unseren Standort Berlin suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine qualifizierte Wissenschaftliche Mitarbeiterin/​einen qualifizierten Wissenschaftlichen Mitarbeiter (m/w/d) mit mindestens erstem Staatsexamen (vollbefriedigend) und Interesse am Zivilrecht. Wir beraten im allgemeinen Zivilrecht, Recht der Digitalisierung und KI, IT‑​Recht und Gewerblichen Rechtsschutz. Vorkenntnisse in den drei letztgenannten Rechtsgebieten sind gern gesehen, jedoch keine Einstellungsvoraussetzung. Unsere Themen reichen von großen Digitalisierungs- und Technologieprojekten über KI, Plattformprodukten und Green‑​Washing bis hin zu neuen Mobilitätskonzepten wie Transportdrohnen. Unsere Tätigkeit ist durch starken Teamgeist, enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe und den gemeinsamen Anspruch geprägt, für unsere Mandanten Herausragendes zu leisten.

Wir bieten

  • Mitarbeit an spannenden Mandaten
  • Mitwirkung an Veröffentlichungen und Vorträgen
  • Flexible Arbeitszeiten an ca. drei Wochentagen
  • Intensive und persönliche Betreuung durch ein kleines Team von Anwältinnen und Anwälten, tägliche Teambesprechungen
  • Attraktive Arbeitsbedingungen, eine teilweise Tätigkeit aus dem Home‑​Office ist möglich

Redeker Sellner Dahs sind seit 1929 mit derzeit rund 180 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten an den Standorten Berlin, Bonn, Brüssel, Leipzig, München und London tätig. Wie kaum eine andere Kanzlei in Deutschland fokussieren wir uns auf die Beratung der öffentlichen Hand sowie international tätiger Unternehmen. Wir beraten seit vielen Jahren in gesellschaftspolitisch und wirtschaftlich bedeutsamen Angelegenheiten und kombinieren wissenschaftlichen Tiefgang mit hoher Kreativität.

Ihr Ansprechpartner

Matthias Ziegler
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Dr. Matthias Ziegler

wissmit-berlin@redeker.de

Leipziger Platz 3
10117 Berlin
T +49 30 885665‐133
F +49 30 885665‐99

Datenschutz‑​Hinweis

Wir bitten Sie, uns keine personenbezogenen Daten besonderer Kategorien im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DS‐GVO zu übermitteln, es sei denn, die Übermittlung derartiger Daten erscheint aus Ihrer Sicht zur Wahrnehmung Ihrer Rechte oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erforderlich.