Redeker Sellner Dahs erringt für Schäfer EuGH‐Vorlage

Einzeltierkennzeichnung für Schafe und Ziegen auf dem Prüfstand

Bonn, 10. Februar 2012. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in seiner heutigen Sitzung dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg die Frage vorgelegt, ob die EU‐Verordnung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung mit Schafen und Ziegen mit Grundrechten vereinbar ist (Az.: VG Stuttgart 4 K 2012/10). Die EU schreibt vor, dass Schafe und Ziegen mit elektronischen Ohrmarken gekennzeichnet werden müssen (VO Nr. 21/2004). Das Ziel, Tierbewegungen rückverfolgen und Tierseuchen effektiver bekämpfen zu können, wird durch die VO nach Ansicht von Experten jedoch nicht erreicht. Nach Ansicht des Bundesrates handelt es sich um eine „Bürokratiemaßnahme ohne jeden tierseuchenfachlichen Nutzen“. Die Elektronik funktioniert in der Praxis nicht. Die Rückverfolgbarkeit wird durch die Einzeltierkennzeichnung erheblich erschwert, weil die Landwirte 12‐stellige Zufallszahlen ablesen und mit ihren Bestandslisten vergleichen müssen. Im Fall des Ausbruchs einer Tierseuche würde die elektronische Einzeltierkennzeichnung daher sogar die Tierseuchenbekämpfung erschweren. Die Umsetzung kostet allein die deutschen Landwirte ca. 15 Mio. Euro jährlich, wie die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) ermittelt hat. Außerdem führen die elektronischen Ohrmarken zu schweren Ohrverletzungen und Ohrvereiterungen der Tiere. Die VDL hat das Verfahren daher als Musterverfahren unterstützt, um eine Rückkehr zu dem bewährten Modell der Bestandskennzeichnung zu erreichen.

Die heutige EuGH‐Vorlage ist ein wichtiger Zwischenschritt auf diesem Weg. Der EuGH muss nun darüber entscheiden, ob die VO 21/2004 mit der Berufsfreiheit vereinbar ist, wie sie in Art. 16 der Europäischen Grundrechte‐Charta garantiert ist. Wenn der EuGH zugunsten der Schaf‐ und Ziegenhalter entscheidet, handelt es sich um die erste Entscheidung, mit der eine EU‐Verordnung für unvereinbar mit Grundrechten erklärt wird, weil sie zu einer Überbürokratisierung führt. Die heutige EuGH‐Vorlage ist daher auch für andere Wirtschaftsbereiche von grundsätzlicher Bedeutung. Mit einer Entscheidung des EuGH ist voraussichtlich in 18 Monaten zu rechnen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Winkelmüller berät und vertritt Unternehmen, Verbände und Behörden unter anderem im EU‐Agrarrecht und Naturschutzrecht. Für die VDL hat er bereits erfolgreich das EuGH‐Verfahren um die Förderfähigkeit von Naturschutzflächen (EuGH, Az. C‐61/09 – Niedermair‐Schiemann) und Verhandlungen mit der EU‐Kommission, deutschen Behörden und Verbänden geführt, um eine Ent‐Bürokratisierung in der Landwirtschaftspolitik zu erreichen.

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