Studium der Rechtswissenschaften und Volkswirtschaft in Bonn und München. 1982 erstes, 1986 zweites juristisches Staatsexamen. Von 1981 bis 1985 Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kirchenrecht und öffentliches Recht der Universität Bonn, Prof. Dr. Schlaich. 1986 Referendariat im Justiziariat einer Rundfunkanstalt.
1987 Eintritt in die Anwaltskanzlei.
Presse‐ und Äußerungsrecht, Rundfunkrecht, Recht der neuen Medien, Urheberrecht, Medienverfassungsrecht.
Ausgezeichnet von Juve als „führender Anwalt im Presserecht“ und empfohlen von Handelsblatt/Best Lawyers im Ranking „Deutschlands beste Anwälte“ im Medienrecht (seit 2012), „Anwalt des Jahres Nordrhein‑Westfalen 2016“, „Anwalt des Jahres“ (2018 und 2022) im Medien- und Urheberrecht, gelistet im Öffentlichen Wirtschaftsrecht (2021). Empfohlen von Legal 500 im Medienrecht/Presse und Verlage. Von Legal 500 als „Führender Name“ im Medienrecht/Presse und Verlage ausgezeichnet
Vorstandsmitglied des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit, Stuttgart; Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum und Medien im Deutschen Anwaltverein e. V.; Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats des Jura Bonn Alumni e. V.
Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Universität Bonn und an der Universität Mainz.
Präventive Beratung bei drohender kritischer Medienberichterstattung, Rechtsschutz bei unzutreffender Medienberichterstattung: verschiedene DAX 30‑Unternehmen, Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Kultur, Politik sowie Privatpersonen; Grundsatzverfahren in der Medienregulierung (z. B. Stellung der Landesmedienanstalten), für den öffentlich‑rechtlichen Rundfunk (z. B. Entgelt für Kabeleinspeisung, Onlineaktivitäten wie Tagesschau‑App), Internetauftritte der Kommunen.
Veröffentlichungen zum Rundfunk‐ und Presserecht. Mitherausgeber der Zeitschrift Archiv für Presserecht.
* Mitglied der Partnerschaftsgesellschaft mbB