Dr. Andreas Frieser zum Honorarprofessor an der Ruhr‐Universität Bochum ernannt

Bonn, 27. Februar 2013. Rechtsanwalt Dr. Andreas Frieser ist gestern zum Honorarprofessor an der Ruhr‐Universität Bochum ernannt worden. Der Partner der Sozietät Redeker Sellner Dahs ist seit 2007 Lehrbeauftragter an der Ruhr‐Universität Bochum im Fachbereich Rechtswissenschaften und veranstaltete vor allem Vorlesungen sowie Seminare zum Erbrecht.

In seiner Mandatsarbeit ist Andreas Frieser, Fachanwalt für Erbrecht, spezialisiert auf Erb‐ und Stiftungsrecht, Vereins‐ und Verbandsrecht sowie Kunstrecht. Er ist Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge und The International Academy for Estate and Trust Law.

Andreas Frieser wurde 1957 in Teublitz/​Oberpfalz geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er in Regensburg, wo er auch bei Prof. Dr. Picker zum Dr. iur. promovierte. Er ist Herausgeber des „Fachanwaltkommentar Erbrecht“, Mitherausgeber des „Handbuch des Fachanwalts Erbrecht“, „Die anwaltliche Praxis in Erbschaftssachen“, „Anwaltliche Strategien im Erbschaftsstreit“, „Wie gestalte ich mein Testament“, „Was tun im Erbfall“, „Der Bereicherungswegfall in Parallele zur hypothetischen Schadenentwicklung“.

Darüber hinaus engagiert er sich als ehrenamtlicher Richter am Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein‐ Westfalen, ist Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwalt Verein.

Seine besondere anwaltliche Verantwortung nimmt Frieser seit über 20 Jahren u. a. mit dem Pro‐bono‐Mandat für Jens Söring wahr.

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Christiane Legler

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