Bonn, 19. Juli 2011. Das Landgericht Düsseldorf hat heute einer Klage der DB Regio NRW GmbH gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Wersus Public Passenger Transport Ltd. (Wersus), Dr. Ralf Böhme, stattgegeben und diesen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu einer Schadenersatzzahlung von 315.701,20 € zzgl. Zinsen verurteilt. „Das Urteil ist ein uneingeschränkter Erfolg und wir sind sicher, dass das Urteil richtungsweisend für weitere Verfahren sein wird“, kommentiert Klagevertreter Prof. Dr. Peter‑Andreas Brand von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs die Entscheidung.
Wersus hatte Beschwerde gegen einen Verkehrsvertrag zwischen dem Verkehrsverbund Rhein‐Ruhr (VRR) und DB Regio NRW erhoben und war damit sowohl bei der Vergabekammer Münster als auch beim OLG Düsseldorf gescheitert. Die Gesellschaft war kurz zuvor mit einem Kapitalvermögen von einem britischen Pfund gegründet worden und verfügte neben dem Geschäftsführer weder über Personalbestand noch über nennenswerte Vermögenswerte. Parallel zum Verfahren stellte Wersus ohne Kenntnis des Gerichts Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und entzog sich so der Zahlung der Verfahrenskosten. Gerichtskasse, VRR und DB Regio NRW war hierdurch ein Schaden in sechsstelliger Höhe entstanden.
„Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf setzt ein klares Signal“ so Heinrich Brüggemann, Vorsitzender der Geschäftsführung von DB Regio NRW. „Es kann nicht zu Lasten der nordrhein‐westfälischen Steuerzahler, der Revier‐Kommunen und der Verkehrsunternehmen gehen, wenn eine ausländische ‚Briefkastenfirma‘ einen aussichtslosen Rechtsstreit anzettelt und die Prozessgegner auf den Kosten sitzen lässt“. DB Regio NRW hat nun als erste der Geschädigten vom Landgericht Düsseldorf die Bestätigung erhalten, dass Dr. Ralf Böhme den entstandenen Schaden ersetzen muss.