Bonn, 7. Oktober 2014. Das Oberverwaltungsgericht Berlin‐Brandenburg hat heute die Klage der Gemeinde Schönefeld gegen Festsetzung der Flugrouten für den Flughafen Berlin Brandenburg abgewiesen.
Die Gemeinde hatte geltend gemacht, dass die das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung im Rahmen der Festsetzung der Flugverfahren verpflichtet gewesen wäre, betroffene Bürger und Gemeinden anzuhören. Da die förmliche Beteiligung im Luftverkehrsrecht weder vorgesehen noch verfassungsrechtlich geboten ist, hat das Gericht die Klage in diesem Punkt für unzulässig befunden.
Zudem hat die Gemeinde geklagt, durch die Verordnung in ihrer Planungshoheit verletzt worden zu sein. Auch in diesem Punkt sah das Gericht die Klage als unzulässig an, weil die Gemeinde nicht aufzeigen konnte, dass konkrete Planungen der Gemeinde in relevanter Weise durch die Flugverfahren beeinträchtigt würden.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.
Dr. Tobias Masing, Partner der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, vertritt die Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahre 2000 in verschiedenen luftverkehrsrechtlichen Prozessen, u. a. um die Festlegung von Flugverfahren. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Bereich des Fachplanungsrecht, Luftverkehrsrecht, Bergrecht, Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht.