Erlaubnisgebühren für Soziallotterien rechtswidrig

Redeker Sellner Dahs für Aktion Mensch vor dem OVG erfolgreich

Bonn, 16. Februar 2018. Mit zwei Urteilen (Az.: 6 A 10818/17. OVG und 6 A 10820/17. OVG) hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz am 05.02.2018 die Rechtswidrigkeit der Gebührenfestsetzung für länderübergreifende Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential wegen Unzuständigkeit des Ministeriums der Finanzen Rheinland‐Pfalz bestätigt. Die Zuständigkeit des Finanzministeriums verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen das im Glücksspielstaatsvertrag angelegte Trennungsgebot, wonach die Glücksspielaufsicht nicht durch eine für die Finanzen des Landes zuständige Behörde ausgeübt werden darf.

Streitgegenständlich waren in den Berufungsverfahren die Erlaubnisgebühren der Aktion Mensch‐Lotterie für die Jahre 2015 und 2016. Bei der Aktion Mensch‐Lotterie handelt es sich um eine sog. länderübergreifende Lotterie mit geringerem Gefährdungspotential. Zuständig sowohl für die Erlaubniserteilung als auch die Gebührenfestsetzung ist nach dem Glücksspielstaatsvertrag das Land Rheinland‐Pfalz im ländereinheitlichen Verfahren, das als sachliche zuständige Behörde seinerseits das Finanzministerium bestimmt hat. Infolge des Verstoßes gegen das staatsvertragliche Trennungsgebot ist es dem Land aktuell weder möglich, für Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential Erlaubnisgebühren zu erheben noch entsprechende Erlaubnisbescheide zu erlassen. Hieraus resultieren erhebliche rechtliche Folgeprobleme. „Bemerkenswerte sind die beiden Urteile auch insoweit, als sie einen offenkundigen Verstoß des Landes gegen die von ihm erlassenen glücksspielrechtlichen Rahmenbedingungen belegen“, erläutert Dr. Marco Rietdorf, Redeker Sellner Dahs, die Gerichtsentscheide.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Land Rheinland‐Pfalz kann binnen Monatsfrist Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Deren Erfolgsaussichten sind jedoch nur gering. Die Klage der Aktion Mensch hat Rechtsanwalt Dr. Marco Rietdorf geführt. Dr. Marco Rietdorf, Partner der Sozietät Redeker Sellner Dahs, hat sich auf das Glücksspielrecht spezialisiert und führt seit Jahren glücksspielrechtliche Verfahren auf Seiten privater Veranstalter. Zu seinen Mandanten zählen Fachverbände der Glücksspielindustrie, einige der größten Anbieter im Sportwett‐ und Automatenbereich sowie Soziallotterien.

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