Flughafen BER: Redeker Sellner Dahs verteidigt Abflugrouten

Wildau und Königs Wusterhausen müssen Abflüge hinnehmen

Berlin, 10. April 2014. Auch das für den Flughafen Berlin Brandenburg festgesetzte Abflugverfahren GORIG 1B ist gestern vom Oberverwaltungsgericht Berlin‐Brandenburg bestätigt worden. Gegen das für Ostbetrieb vorgesehene Abflugverfahren für die Südbahn, das entlang der Bundesautobahn A 10 zwischen den Stadtzentren von Wildau und Königs Wusterhausen nach Osten führt, hatten die Städte Wildau und Königs Wusterhausen sowie private Anlieger geklagt. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

Hierzu Dr. Tobias Masing, Rechtsanwalt bei Redeker Sellner Dahs: „Das Urteil bestätigt die Verordnung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung. Flugrouten dürfen so ausgerichtet werden, dass sie eine flüssige und geordnete Verkehrsführung ermöglichen und schwer überschaubare Situationen für die Fluglotsen vermeiden. Unsere Mandantin hat hier mit Augenmaß einen Ausgleich zwischen Lärmschutz der Anwohner und den flugbetrieblichen Belangen gefunden.“

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hatte die von den Klägern vorgeschlagene Alternativroute abgelehnt. Sie hätte zwar den Überflug über besiedelte Gebiete etwas reduziert. Die Flugführung wäre aber für die Fluglotsen erheblich komplexer geworden. Das Gericht bestätigte, dass die frühe Trennung von An‐ und Abflugverkehren ein rechtserhebliches Argument für die Wahl eines Flugwegs sein kann. Belange der sicheren, geordneten und flüssigen Verkehrsführung können im Einzelfall dem Interesse der Anwohner an einer zusätzlichen Lärmreduzierung vorgezogen werden. Die Verringerung der Komplexität der An‐ und Abflugwege ist ebenso wie der Lärmschutz ein legitimes Anliegen bei der Flugroutenplanung. Dies ist nun schon das vierte Urteil, in welchem das Oberverwaltungsgericht die Flugrouten des neuen Flughafens bestätigt hat. Lediglich die Wegführung in Mahlow für die Nachtzeit und die Flugstrecke über den Reaktor in Wannsee sind bisher vom Gericht beanstandet worden. Über die Revision gegen jenes Urteil wird im Sommer das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Dr. Tobias Masing, Partner der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, vertritt die Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahre 2000 in verschiedenen luftverkehrsrechtlichen Prozessen, u. a. um die Festlegung von Flugverfahren. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Bereich des Fachplanungsrecht, Luftverkehrsrecht, Bergrecht, Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht.

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