Generalanwalt des EuGH bestätigt Flugeinschränkungen für Flughafen Zürich als europarechtskonform

Redeker Sellner Dahs für Bundesrepublik Deutschland auf der Zielgeraden

Bonn, 18. September 2012. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg hat am 13. September 2012 vorgeschlagen, die Rechtsmittel der Schweiz gegen die Entscheidung der Kommission zu den deutschen Anflugbeschränkungen zurückzuweisen. Hintergrund des Rechtsstreits ist die Lärmbelästigung, die vom grenznahen Flughafen Zürich für die deutschen Anwohner ausgeht. Etwa 80 Prozent aller Anflüge zum Flughafen nutzen den deutschen Luftraum und führen zu Lärm im Südschwarzwald.

Nachdem ein erster Staatsvertrag zur Reduzierung des Flugverkehrs über dem Schwarzwald gescheitert war, hat Deutschland 2002 einseitige Anflugbeschränkungen erlassen: So durfte das betroffene deutsche Gebiet zu bestimmten Zeiten in den Tagesrandstunden nur in Mindestflughöhe überflogen werden. Die beiden nördlichen Anflugwege konnten während diesen Zeiten nicht genutzt werden.

Die im Juni 2003 von der Schweiz eingereichte Beschwerde gegen die deutschen Maßnahmen wurde von der Kommission zurückgewiesen. Die Kommission gestattete der Bundesrepublik, die Anflugbeschränkungen weiter anzuwenden. Auch die daraufhin von der Schweiz erhobene Klage wurde im September 2010 vom Europäischen Gericht abgewiesen. Dagegen hat die Schweiz Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof eingelegt.

Mit seinen Schlussanträgen vom vergangenen Donnerstag empfiehlt Generalanwalt Niilo Jääskinen, die Rechtsmittel abzuweisen und bestätigt so die Position Deutschlands. Jääskinen teilte die Sicht der Europäischen Kommission, die in den deutschen Lärmschutzmaßnahmen keine Diskriminierung für Luftfahrtunternehmen und auch kein Verbot der Ausübung der Verkehrsrechte im deutschen Luftraum erkennen konnte, sondern lediglich eine „Änderung der Flugwege vom und zum Flughafen“. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Für die Zukunft haben sich die Länder auf einen Staatsvertrag verständigt, der zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation in beiden Ländern bedarf.

Dr. Tobias Masing, Partner der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, berät und vertritt die Bundesrepublik bereits seit 2002 in Sachen Flughafen Zürich. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Bereich des Fachplanungsrecht, Luftverkehrsrecht, Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht.

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