Prof. Dr. Hans Dahs erhält Ehrenpreis „pro reo“ der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen AnwaltVerein

Bonn, 22. November 2010. Prof. Dr. Hans Dahs ist am 20. November 2010 in München mit dem Ehrenpreis „pro reo“ für sein Lebenswerk ausgezeichnet worden. Ausschlaggebend für die einstimmige Entscheidung der Jury waren die Verdienste, die Prof. Dr. Dahs sich über Jahrzehnte hinweg für die Strafverteidigung erworben hat. Als „Strafverteidiger erster Güte“ und mit seinen Schriften, Vorlesungen und Referaten habe Dahs „der allgemeinen Auffassung von engagierter Strafverteidigung, ihren Möglichkeiten und Grenzen im Rechtsstaat“ eine herausragende Prägung gegeben, resümiert die Jury. Besondere Würdigung fand darüber hinaus sein opus magnus „Handbuch des Strafverteidigers“, das als berufsethische Instanz Generationen von Strafverteidigern den Weg gewiesen hat.

So betonte auch Dr. Gerhard Schäfer, Vorsitzender Richter am BGH a. D., in seiner Laudatio anlässlich der Preisverleihung am vergangenen Samstag, die besondere Bedeutung des Preisträgers für das Selbstverständnis der Strafverteidigung. Den Preis nahm Prof. Dr. Dahs aus den Händen von Werner Leitner, Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses, entgegen.

„Pro reo“ wird jährlich von der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht an eine Strafverteidigerin, einen Strafverteidiger oder eine Person des öffentlichen Lebens verliehen, die einen herausragenden Beitrag zur Förderung und Sicherung einer unabhängigen, uneingeschränkten und wirksamen Strafverteidigung, geleistet hat. Die Jury setzt sich aus dem Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof a. D. Prof. Dr. Lutz Meyer‐Goßner, der Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin Margarethe von Galen, Hans Holzhaider, Redakteur der Süddeutschen Zeitung und dem Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses, Werner Leitner aus München, zusammen.

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