Klage gegen Volksbank wegen „Tunnelraub“

Redeker Sellner Dahs klagt für Schließfachbesitzer auf Schadensersatz

Bonn, 25. August 2014. Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs hat im Mandantenauftrag vor dem Landgericht Berlin Schadensersatzklage gegen die Volksbank Berlin erhoben. Beim Tunnelraub in der Volksbank‐Filiale Steglitz am 13. Januar 2013 sind die bisher unbekannten Täter mittels eines 40 Meter langen Tunnels und einer Kernbohrung durch die nicht speziell gesicherte Kellerwand der Filiale in deren Schließfachraum gelangt. Trotz eines ausgelösten Alarms, der das Sicherheitspersonal erreichte, konnten die Täter etwa 300 Schließfächer aufbrechen und ausräumen. Die Volksbank verweigert den geschädigten Schließfachkunden bis heute vollen Schadensersatz für die geraubten Werte. Sogar das von den Tätern im Schließfachraum zurückgelassene Bargeld sowie Edelmetalle behält die Volksbank seit dem Diebstahl ein. Sie hat im März 2014 lediglich eine quotale Verteilung auf alle betroffenen Kunden angeboten.

„Es liegen nach unserer Überzeugung massive Verletzungen der Sicherheitspflichten der Bank vor“, erklärt Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter‑​Andreas Brand. „Es ist bedauerlich, dass die Volksbank sich nicht zu ihrer Verantwortung bekennt, sondern ihre geschädigten Kunden zwingt, den Klageweg zu beschreiten. Ich gehe davon aus, dass weitere Klagen folgen werden.“

Dr. Peter‐Andreas Brand, Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Redeker Sellner Dahs, berät und vertritt eine geschädigte Schließfachbesitzerin und hat für sie Schadensersatzklage vor dem Landgericht Berlin eingereicht.

Ihre Ansprechpartnerin

Christiane Legler

Christiane Legler

legler@redeker.de

Willy‑​Brandt‑​Allee 11
53113 Bonn
T +49 228 72625‐472
F +49 228 72625‐99