Müggelseeroute bestätigt

Redeker Sellner Dahs gewinnt vor dem OVG Berlin‐Brandenburg

Berlin, 14. Juni 2013. Das Oberverwaltungsgericht Berlin‐Brandenburg hat heute die Klagen eines Umweltverbandes und mehrerer privater Personen gegen die sogenannte Müggelseeroute abgewiesen.

Geltend gemacht wurde insbesondere, dass diese Flugroute nicht festgesetzt werden dürfe, weil ihre Umweltverträglichkeit bei der Planung des Flughafens nicht untersucht worden sei. Das Gericht stellte fest, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung eines Flughafens insgesamt bei der Planfeststellung zu erfolgen habe. Soweit die Umweltverträglichkeit des Flughafens defizitär sei, weil sie bestimmte Flugrouten gar nicht in den Blick nehme, müsse dies gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss geltend gemacht werden. Die spätere Flugroute würde dadurch nicht rechtswidrig.

„Es ist uns gelungen, das Gericht davon zu überzeugen, dass Flugverfahren keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen sollten. Dies muss bei der Flugplatzplanung erfolgen. Flugverfahren bleiben so flexibel und sind ohne bürokratische Hürden veränderbar. Das Gericht hat somit dem Bundesaufsichtsamt die Flexibilität gewahrt, Flugrouten kontinuierlich verbessern und ändern zu können, letztlich auch im Interesse des Lärmschutzes und der Umwelt“, kommentiert Dr. Tobias Masing das Urteil.

Dr. Tobias Masing, Partner der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, vertritt die Bundesrepublik Deutschland bereits seit1999 in verschiedenen luftverkehrsrechtlichen Prozessen, u. a. um die Festlegung von Flugverfahren. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Bereich des Fachplanungsrecht, Luftverkehrsrecht, Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht.

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