Bonn, 7. Mai 2025. Redeker Sellner Dahs hat die Stadt Solingen in einem Grundsatzverfahren zur Haltung gefährlicher Hunde im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein‑Westfalen erfolgreich vertreten. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein‑Westfalen hat gestern entschieden, dass die Haltung eines American‑Pitbull‑Terrier‑Mischlings der Klägerin zu Recht untersagt wurde.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die rechtliche Einordnung sogenannter Listenhunde und ihrer Kreuzungen. Das Gericht stellte klar, dass auch Mischlinge mit deutlich ausgeprägten Rassemerkmalen eines Pitbull Terriers als gefährliche Hunde im Sinne des Landeshundegesetzes NRW gelten. Zur Beurteilung können die Rassestandards privater Zuchtverbände herangezogen werden. Mit dieser Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht seine bisherige Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben und die gesetzgeberische Intention des Landeshundegesetzes gestärkt.
Die Klägerin konnte weder ein besonderes privates noch ein öffentliches Interesse an der Haltung des Hundes glaubhaft machen. Das Gericht betonte, dass Ausnahmegenehmigungen nur in begründeten Ausnahmefällen möglich sind. Eine Revision hat das OVG nicht zugelassen.
Redeker‑Rechtsanwälte Prof. Dr. Alexander Schink und Julian Ley haben die Stadt Solingen in dem seit 2022 laufenden Prozess vertreten.