Bonn, 27. August 2013. Die Zulassung und gerichtliche Überprüfung einer von der Staatsanwaltschaft erhobenen Anklage ist der Normalfall. Das Gericht hat den zuletzt noch verbliebenen Vorwurf gegen Bundespräsident a. D. Christian Wulff allerdings erheblich reduziert. In der Hauptverhandlung wird es nur noch um den Vorwurf der Vorteilsnahme gehen, Herr Bundespräsident a. D. Christian Wulff habe als Ministerpräsident anlässlich einer Teilnahme am Oktoberfest 2008 Vorteile erlangt. Auch dieser verbliebene Vorwurf ist unbegründet und wird widerlegt werden.
Es stellt einen erstaunlichen Vorgang dar, dass der Inhalt der heute mitgeteilten Entscheidung Journalisten offensichtlich längere Zeit bekannt ist.
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Bernd Müssig
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Michael Nagel