Redeker Sellner Dahs verteidigt Losgutscheine der Aktion Mensch

Keine Glücksspielvermittlung durch den Vertrieb von Losgutscheinen

Bonn, 27. November 2014. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland‐Pfalz hat mit Urteil vom 21.11.2014 (Aktenzeichen: 6 A 10562/14. OVG) bestätigt, dass es sich bei dem Vertrieb so genannter Losgutscheine der ZDF‐Fernsehlotterie Aktion Mensch nicht um die Vermittlung von Glücksspiel handelt.

Für den Verkauf der Losgutscheine benötigten die Handelsketten Rewe und DM Drogeriemarkt bzw. deren Filialen nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts keine glücksspielrechtliche Vermittlungserlaubnis. Denn mit einem Losgutschein nehme der Loskäufer noch nicht an einem Glücksspiel teil. Ein Spielvertrag werde erst mit Einlösung des Gutscheins im Internet nach einer vorherigen Altersverifizierung geschlossen. Einer Vertriebserlaubnis bedürfte es lediglich für die Aktion Mensch. Für die Handelsketten Rewe und DM Drogeriemarkt sei der Verkauf hingegen erlaubnisfrei. Dagegen hatte das Land Rheinland‐Pfalz – als für alle Bundesländer zuständige Behörde – den Losgutscheinverkauf zuvor als unerlaubte gewerbliche Spielvermittlung qualifiziert und den Vertrieb von Losgutscheinen der Aktion Mensch kategorisch abgelehnt. Durch das Urteil wurde das Land Rheinland‐Pfalz verpflichtet, erneut über den Erlaubnisantrag der Aktion Mensch zu entscheiden.

Nachdem in der Vergangenheit bereits der sachverständig besetzte Fachbeirat „Glücksspielsucht“ keine Bedenken gegen diese Vertriebsform hatte, ist der Weg für den Vertrieb von Losgutscheinen der Aktion Mensch nun grundsätzlich frei. „Das Urteil ist von erheblicher Tragweite, indem es klarstellt, dass Rewe und DM Drogeriemarkt für den Verkauf von Losgutscheinen nicht etlicher eigener Erlaubnisse bedürfen, sondern eine Vertriebserlaubnis der Aktion Mensch genügt. Denn erst hierdurch wird der Vertrieb von Losgutscheinen überhaupt praktikabel,“ ordnet der Verfahrensbevollmächtigte der ZDF‐Fernsehlotterie Aktion Mensch, Dr. Marco Rietdorf, die Berufungsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland‐Pfalz ein.

Dr. Marco Rietdorf, Partner der Sozietät Redeker Sellner Dahs, hat sich auf das Glücksspielrecht spezialisiert und führt seit Jahren glücksspielrechtliche Verfahren auf Seiten privater Veranstalter. Zu seinen Mandanten zählen Fachverbände der Glücksspielindustrie, einige der größten Anbieter im Sportwett‐ und Automatenbereich sowie Soziallotterien.

Ihre Ansprechpartnerin

Christiane Legler

Christiane Legler

legler@redeker.de

Willy‑​Brandt‑​Allee 11
53113 Bonn
T +49 228 72625‐472
F +49 228 72625‐99