Stadt Offenbach muss Anfluglärm ertragen

Redeker Sellner Dahs verteidigt erneut Anflugrouten für den Frankfurter Flughafen

Bonn, 1. Oktober 2013. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat heute ein weiteres Urteil zu den Frankfurter Flugrouten gefällt. Er wies eine Klage der Stadt Offenbach gegen die über das Stadtgebiet führenden Endanflüge zur neuen NordWestBahn und zur Südbahn des Frankfurter Flughafens ab. Das beklagte Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) wurde von Redeker Sellner Dahs vertreten.

Hierzu der Prozessbevollmächtigte des BAF, Dr. Tobias Masing (Redeker): „Heute ist ein guter Tag für die Rechtssicherheit am Frankfurter Flughafen. Nachdem heute Morgen die letzte Woche verhandelte Klage des Main‐Kinzig‐Kreises gegen den sogenannten verlängerten Horizontalanflug abgewiesen worden ist, hat der VGH heute nach einer mehrstündigen Verhandlung bestätigt, dass auch der Endanflug über Offenbach rechtens ist. Es ist uns gelungen aufzuzeigen, dass es aus Kapazitätsgründen keine alternative Routenführung geben kann. Für den Verkehr nachteiligere und beschränkende Flugwege können nicht beansprucht werden.“

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Christiane Legler

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