Bonn, 10. Juni 2013. Kurz vor der Vollendung seines 90. Lebensjahres ist am 7. Juni 2013 in Bonn nach kurzer Krankheit unser hochverehrter Seniorpartner

Rechtsanwalt
Prof. Dr. Konrad Redeker

gestorben.

Seit er im Jahr 1954 in die fünfundzwanzig Jahre zuvor von Prof. Dr. Hans Dahs sen. gegründete Praxis eintrat, hat Konrad Redeker die Entwicklung und den Erfolg der Sozietät Redeker Sellner Dahs führend gestaltet und geprägt. Sein berufliches Wirken war getragen von überragenden Kenntnissen und Fähigkeiten, von großer Schaffenskraft und Schaffensfreude sowie von der Fähigkeit und Bereitschaft, sich der Belange seiner Mandanten umfassend und nachhaltig anzunehmen. Dies alles war verbunden mit persönlicher Integrität und einem überzeugenden, niemals über die Gebote der Sachlichkeit hinausgehenden Auftreten.

Neben diesem Kern seines Berufs als Rechtsanwalt galt das Interesse von Konrad Redeker der Rechtswissenschaft und ihrer Fortentwicklung. Hiervon zeugt eine unübersehbare Fülle von Fachveröffentlichungen, unter ihnen ein in zahlreichen Ausgaben erschienener Fachkommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung.

Dem Verständnis, das er von dem Beruf des Rechtsanwalts und seiner Stellung innerhalb der Gesellschaft hatte, entsprach es, dass Konrad Redeker sich neben seinem Beruf und seinem wissenschaftlichen Werk über Jahrzehnte in führenden Positionen der großen juristischen Vereinigungen, insbesondere im Deutschen Anwaltverein und im Deutschen Juristentag, ehrenamtlich engagierte. Dort setzte er sich für eine Fortentwicklung des Rechts und des Anwaltsberufs ein. Konrad Redeker gehörte bis in sein hohes Alter zu denen, die für Neuerungen aufgeschlossen und die bereit waren, sich von Traditionellem und scheinbar Altbewährtem zu trennen. Bis in seine letzten Jahre galt sein besonderes Interesse auch der praktischen wie der wissenschaftlichen Ausbildung des anwaltlichen Nachwuchses.

Überdies war es Konrad Redeker schon seit den 1960er Jahren ein besonderes Anliegen, die Rolle der deutschen Juristen, insbesondere der Rechtsanwälte, im Justizsystem der nationalsozialistischen Zeit aufzuarbeiten.

Diese überragenden Fähigkeiten und Verdienste haben Konrad Redeker über einen Zeitraum von fünf Jahrzehnten zu dem Leitbild für unsere Sozietät sowie zu einem der bedeutendsten Rechtsanwälte der Bundesrepublik Deutschland gemacht. So blicken wir in diesen Tagen des Abschieds mit Trauer, großer Dankbarkeit und in tiefer Verbundenheit auf ein erfülltes Anwaltsleben. Konrad Redeker wird uns allen ein Vorbild bleiben. Wir werden ihn nicht vergessen.

Unser tiefempfundenes Mitgefühl gilt in diesen Tagen seiner Familie, ganz besonders seiner Frau.

Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs
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Christiane Legler

Christiane Legler

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