Studium der Rechtswissenschaften in München. 2017 erstes, 2020 zweites juristisches Staatsexamen.
Referendariat am LG München I, mit Stationen unter anderem im Bereich Planung und Bau der Regierung von Oberbayern, in einer Großkanzlei im Bereich des Immobilienrechts sowie in einer mittelständischen Kanzlei in Mexiko‑Stadt.
Von 2017 bis 2019 wissenschaftliche Mitarbeiterin in zwei Münchner Kanzleien mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt.
2020 Eintritt in die Anwaltskanzlei.
Privates Bau‐ und Immobilienrecht, Architekten‐ und Ingenieurrecht, baubegleitende Rechtsberatung, Immobilienwirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Prozessführung.
2024 Rising Star und 2025 führende Associate im Bau- und Immobilienrecht bei Legal 500. Auszeichnung als „Kanzlei des Jahres 2022 im Baurecht“ durch Handelsblatt/Best Lawyers. Ausgezeichnet von der Wirtschaftswoche als „Top‐Anwälte Baurecht (2024)“ sowie „Kanzlei des Jahres im Baurecht (2024)“.
Baubegleitende Beratung und Vertretung im Rahmen von Bau- und Infrastrukturprojekten; Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Unternehmen und öffentlichen Institutionen in bau- und architektenrechtlichen Streitigkeiten; Vertragsgestaltung für Gewerbeimmobilien.
Merkens, Dieter und Cornelia Finster. Abrechnungsverhältnis: Wiederholung einer bereits vor dessen Eintritt gesetzten Frist erforderlich? Anmerkung zu: OLG Koblenz 1. Zivilsenat, Urteil vom 15.12.2022 – 1 U 516/22. In: JurisPR‑PrivBauR 2023, Heft 9, Anm. 3.
Winkelmüller, Michael und Cornelia Finster. Geplante Verschärfungen des Arbeitsschutzes bei Asbest‑Arbeiten. In: ARP – Arbeitsschutz in Recht und Praxis 2022, S. 339 ff.
Reicherzer, Max und Cornelia Finster. Baulandmobilisierung durch Gesetz? Was bringt die BauGB‑Novelle? In: ZfIR 2021, S. 149 ff.
Eichberger, Tassilo und Cornelia Finster. Die Vollmacht des Architekten und Eigenhaftung bei vollmachtloser Auftragserteilung. In: AnwZert BauR 2019, Heft 1, Anm. 2.
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Cornelia Finster
Fachanwältin für Bau‑ und Architektenrecht
München
T +49 89 2420678‐257
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Barbara Grüner