Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat in München und Bonn, 1998 erstes und 2000 zweites juristisches Staatsexamen. Mitarbeit am Lehrstuhl für öffentliches Recht der Ludwig‑Maximilians‑Universität München von Prof. Dr. Hans‑Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D., Dissertation über gesetzesvorbereitende Vereinbarungen am Referenzfall des Atomausstieges.
Ab 2003 Tätigkeit als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in einer auf Kommunalberatung spezialisierten Sozietät.
Ab 2011 Rechtanwalt in einer Großkanzlei für Energie- und Infrastrukturrecht, Partner seit 2015, Teamleiter Planungs- und Genehmigungsrecht.
2019 Eintritt in die Anwaltskanzlei.
Umwelt- und Planungsrecht, öffentliches Baurecht, Baulandentwicklung, Beratung von kommunalen Gebietskörperschaften bei der Grundstücksakquise, Konversion von Liegenschaften, Genehmigungsrecht, städtebauliche Verträge (Zielbindung, Erschließung, Folgekosten), Raumordnungs- und Planfeststellungverfahren. Kommunales Wirtschaftsrecht, Recht der interkommunalen Zusammenarbeit, Verfassungsrecht.
Empfohlen von Handelsblatt/Best Lawyers im Ranking „Deutschlands beste Anwälte“ im Umweltrecht (seit 2021).
Mitglied der Gesellschaft für Umweltrecht e. V.
Konzeption von Baulandentwicklungsmodellen für zahlreiche Städte und Gemeinden in Bayern, Baden‑Württemberg, Hessen und Rheinland Pfalz, Einheimischenmodelle, Familien- und Ansiedlungsmodelle, sozialgerechte Bodennutzung; Begleitung der Vorbereitung des Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahrens von drei Pumpspeicherkraftwerken; Rechtliche Begleitung des Genehmigungs- und Bauleitplanverfahrens für diverse Windparks, Standortsicherung der Windparkgrundstücke, planungsrechtliche Strategieberatung für Unternehmen der Windenergiebranche; Beratung und Begleitung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen insbesondere für Freiflächenphotovoltaikanlagen, Hotels, Boardinghäuser und Supermärkte; Beratung bei der Neugründung von weiterführenden Schulen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit, Neuorganisation von Zweckverbänden und kommunalen Unternehmen.
Mitautor bei Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht, Jehle‑Rehm‑Verlag. Dokumentation Nr. 147 mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie dem Bayerischen Gemeindetag: Bezahlbaren Wohnraum schaffen. Reicherzer, Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Durchführungsverpflichtung – was passiert nach Ablauf der Durchführungsfrist?, in: Mitschang, Raumordnungs- und Bauleitplanung aktuell, Band 34, S. 161 ff.
Deutsch, Englisch, Französisch
¹ Mitglied der Partnerschaftsgesellschaft mbB
Dr. Max Reicherzer
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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T +49 89 2420678‐231
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Bonn
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Sekretariat:
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Nathalie Sgoff