AfD‑​Bundesparteitag: Eilantrag gegen Maskenpflicht erfolglos

Bonn, 27. November 2020. Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt Maskenpflicht beim Bundesparteitag der AfD. Land NRW mit Redeker Sellner Dahs erfolgreich.

Mit einem Normenkontroll‑​Eilverfahren hat die AfD versucht, die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske bei ihrem anstehenden Bundesparteitag in Kalkar zu kippen. Das Oberverwaltungsgericht Münster ist dem entgegengetreten und hat die generelle Maskenpflicht mit Beschluss vom 27.11.2020 bestätigt (Az: 13 B 1815/20.NE).

Die aktuelle Corona‑​Schutzverordnung des Landes Nordrhein‑​Westfalen schreibt bei der Durchführung von Parteitagen unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands das Tragen einer Alltagsmaske vor. Bei Verstößen sind die Teilnehmer eines solchen Parteitags von der Veranstaltung auszuschließen. Die AfD, die trotz weiterhin hoher Corona‑​Infektionszahlen in Deutschland am 28./29.11.2020 im nordrhein‑​westfälischen Kalkar ihren Bundesparteitag mit 600 Delegierten abhalten will, sieht sich hierdurch in ihren Rechten verletzt und will eine Pflicht für die Delegierten zum Tragen eines Mund‑​Nasen‑​Schutzes nicht hinnehmen.

Der deswegen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eingereichte Eilantrag hatte keinen Erfolg. Die mit der Maskenpflicht verbundenen Grundrechtsbeeinträchtigungen stehen nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts nicht außer Verhältnis zu dem Zweck, einen Beitrag zum Schutz des Lebens und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen zu leisten. Angesichts des mit dem Parteitag verbundenen Infektionsrisikos sei den Delegierten das Tragen einer Alltagsmaske zumutbar. Im Übrigen sei daran zu erinnern, dass man zu Recht bereits von Schülern der weiterführenden Schulen den sachgemäßen Umgang mit der Maske erwarte und das tägliche Tragen während der Schulzeit als zumutbar erachte.

Delegierte, die der Maskenpflicht nicht nachkommen, sind vom Parteitag auszuschließen. Diese Aufgabe obliegt der AfD. Kommt die Partei ihrer Pflicht nicht nach, könnte Stadt Kalkar die Veranstaltung auch insgesamt verbieten, worauf Rechtsanwalt Dr. Marco Rietdorf, der das Land NRW vor dem Oberverwaltungsgericht Münster vertreten hat, hinweist.

Das Land Nordrhein‑​Westfalen wird in diesem und weiteren Verfahren zum Themenkomplex Corona von der Sozietät Redeker Sellner Dahs beraten und vertreten. Dieses Verfahren für das Land NRW wird von den Rechtsanwälten Dr. Marco Rietdorf und Dr. Moritz Gabriel geführt.

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Christiane Legler

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