Berlin, 7. September 2026. Prof. Dr. İbrahim Özden Kaboğlu ist am 4. September 2026 im Humboldt Forum in Berlin mit dem Konrad‑Redeker‑Preis für Rechtsstaatlichkeit, Haltung und Resilienz ausgezeichnet worden. Der Verfassungsrechtler und Präsident der Anwaltskammer Istanbul erhält den Preis für seinen langjährigen und unermüdlichen Einsatz für Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und die Unabhängigkeit der Anwaltschaft.
Vor etwa 100 Gästen aus Justiz und Anwaltschaft erinnerte Dr. Ulrich Karpenstein, Partner bei Redeker und Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins, einleitend an das Vermächtnis des Kanzleigründers Konrad Redeker. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte seien nicht nur Dienstleister, sondern „Vermittler und Seismografen der rechtsstaatlichen Ordnung“. Rechtsstaatlichkeit sei kein Zustand, den man einmal erreiche und dann für immer besitze. Der Preis sei deshalb mehr als eine Auszeichnung: „Er soll ein Signal der Ermutigung sein. Und ein Signal der Solidarität.“
Die Laudatio auf den Preisträger hielt Prof. Dr. Angelika Nußberger, Vizepräsidentin des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes a. D. In einer eindrucksvollen, literarisch angelegten Rede zeichnete sie Kaboğlus Lebensweg nach – von seiner Kindheit in der nordöstlichen Türkei über seine akademische Laufbahn bis zu seinem langjährigen Einsatz für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Sie schilderte den eindrucksvollen Lebensweg eines Menschen, der wiederholt unter erheblichem persönlichem Druck für seine Überzeugungen eingestanden ist. Kaboğlu sei „derjenige, der das Gesetz selbst gestaltet, der für das gerechte Gesetz kämpft“, sagte Nußberger. „Er übernimmt Verantwortung. Für das Recht.“
In seiner Dankesrede stellte Kaboğlu anschließend die Bedeutung unabhängiger Anwaltschaft für den Rechtsstaat in den Mittelpunkt. Er widmete den Preis ausdrücklich auch den gewählten Mitgliedern des Anwaltsrats und den mehr als 70.000 Anwältinnen und Anwälten Istanbuls sowie allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die ihren Beruf unter schwierigen Bedingungen ausüben.
Ausgehend von den Verfahren gegen den Vorstand der Anwaltskammer Istanbul beschrieb Kaboğlu die Gefährdung von Rechtsstaatlichkeit als einen schleichenden Prozess. „Die Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit beginnt niemals mit einem Zusammenbruch. Sie beginnt mit scheinbar legalen Vorgehensweisen“, sagte er. Sie schreite schrittweise voran, wobei jeder Schritt als Ausnahme dargestellt werde und zur Norm für den nächsten werde. Zugleich betonte Kaboğlu, dass diese Entwicklung nicht unumkehrbar sei. Rechtsstaatlichkeit behalte ihre Kraft, wenn Richter unabhängig urteilten, Anwälte ohne Angst plädierten und die Rechtsgemeinschaft sich weigere, wegzuschauen.
Seinen Blick richtete Kaboğlu dabei ausdrücklich über die Türkei hinaus nach Europa. Die Frage sei nicht allein, was in der Türkei geschehe, sondern was von der Unabhängigkeit der Verteidigung und der Justiz übrigbleibe, wenn vergleichbare Entwicklungen irgendwo akzeptiert würden. Mit Blick auf das Vermächtnis Konrad Redekers formulierte er: „Unabhängigkeit wird nicht proklamiert, sie wird verteidigt – Fall für Fall, Verhandlung für Verhandlung, Generation für Generation.“
Abschließend ordnete Dr. Katarina Barley, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und Mitglied des Beirates des Konrad‑Redeker‑Rechtsstaatspreises, die geschilderten Entwicklungen in der Türkei in die aktuellen Herausforderungen für Rechtsstaatlichkeit in Europa ein und unterstrich damit die über den konkreten Fall hinausreichende Bedeutung des Abends.
Mit der Auszeichnung von Prof. Kaboğlu setzt Redeker Sellner Dahs die Vergabe des Konrad‑Redeker‑Preises fort. Der Preis erinnert an den 2013 verstorbenen Kanzleigründer Konrad Redeker und würdigt Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise für Rechtsstaatlichkeit einsetzen und auch unter schwierigen Bedingungen Haltung und Resilienz zeigen. Der Preis wurde 2025 erstmals verliehen; erste Preisträgerin war die US‑amerikanische Rechtsanwältin Rachel Cohen.