Bundesnetzagentur zur Genehmigung höherer Netznutzungsentgelte verpflichtet

Redeker Sellner Dahs gewinnt für Deutsche Post AG vor dem BVerwG

Berlin, 13. März 2013. Im Rechtsstreit um Netznutzungsentgelte im Postsektor hat das Bundesverwaltungsgericht die Revisionsverfahren der Bundesnetzagentur eingestellt, nachdem die Behörde im heutigen Termin zur mündlichen Verhandlung ihre Revisionen zurückgenommen hat. In der Sache ging es um die Entgelte, die von der Deutschen Post AG für den Zugang zu Adressänderungsinformationen gefordert werden. Die Entgelte müssen von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Dabei war die Behörde mit ihren streitgegenständlichen Beschlüssen aus den Jahren 2004 und 2006 hinter den Anträgen der Deutschen Post AG zurückgeblieben. Erst‐ und zweitinstanzlich hatte die Deutsche Post AG eine Verpflichtung der Behörde zur Genehmigung höherer Entgelte erreicht. Die zweitinstanzlichen Urteile sind nach Rücknahme der Revisionen der Bundesnetzagentur nun rechtskräftig. Die Deutsche Post AG wurde in allen Instanzen durch Dr. Stephan Gerstner, Partner von Redeker Sellner Dahs, vertreten.

Die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in der heutigen mündlichen Verhandlung zeigten, dass sich der Senat nicht der Auffassung der Bundesnetzagentur zu der allein noch streitgegenständlichen Frage anschließen würde, ob der von der Deutschen Post AG angesetzte Abschreibungszeitraum zu kurz bemessen sei. Damit hat das Bundesverwaltungsgericht in der Sache die Auffassung der Vorinstanzen bestätigt, dass die diesbezüglichen Ansätze der Deutschen Post AG den postrechtlich maßgeblichen, allgemein anerkannten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen genügten.

Weiteren Aufschluss über Grundfragen der postgesetzlichen Entgeltregulierung und das Bestehen oder Nicht‐Bestehen eines Regulierungsermessens in diesem Bereich wird voraussichtlich ein weiteres Verfahren der Deutschen Post AG, die auch dort von Dr. Stephan Gerstner vertreten wird, bringen, in dem es um die Entgelten für den Postfachzugang geht. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in diesem Verfahren ist auf den 29. Mai 2013 anberaumt.

Dr. Stephan Gerstner, Partner der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, berät und vertritt die Deutsche Post AG seit 1997 in allen zugangs‐ und entgeltregulatorischen Fragen nach deutschem und europäischem Postrecht. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Bereich des Regulierungsrechts und des sektorspezifischen Kartellrechts, insbesondere des Netzzugangs und der Preisregulierung, sowie im Energiewirtschaftsrecht, insbesondere im Recht der Erneuerbaren Energien.

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