EU‑​Kommission genehmigt Beihilfe in Höhe von 525,3 Millionen Euro für die Fluggesellschaft Condor

Redeker Sellner Dahs vertritt neuen Condor‑​Mehrheitseigentümer Attestor in Verhandlungen mit Kommission

Bonn, 27. September 2021. Die EU‑​Kommission hat nach intensiven Verhandlungen mit Deutschland Beihilfen in Höhe von rund 525 Mio. Euro für die Fluggesellschaft Condor genehmigt. Das Beihilfenpaket besteht aus Maßnahmen zur Entschädigung von Condor für Schäden infolge der Coronakrise und einer Umstrukturierungsbeihilfe zur Wiederherstellung der Rentabilität von Condor. Auf die Klage von Ryanair hatte das Europäische Gericht am 09.06.2021 eine frühere Genehmigung der Kommission von Corona‑​Hilfen in Form von zwei Darlehen über 550 Mio. Euro für nichtig erklärt (T‑665/20).

Die Kommission hat die Schadensersatzmaßnahmen auf der Grundlage von Artikel 107 Abs. 2 lit. b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und des sog. Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID‑19 gebilligt. Nach Artikel 107 Abs. 2 lit.b AEUV kann die Kommission Beihilfen der Mitgliedstaaten für bestimmte Unternehmen oder Wirtschaftszweige genehmigen, denen aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse Schäden entstanden sind. Der Ausbruch der Coronavirus‑​Pandemie stellt nach Auffassung der Kommission ein solches außergewöhnliches Ereignis dar, da diese beispiellose Situation nicht vorhersehbar war und sich erheblich auf die Wirtschaft auswirkt.

Die Genehmigung der Umstrukturierungsbeihilfe beruht auf Artikel 107 Abs. 3 lit. c AEUV und den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten. Die Umstrukturierung von Condor sieht u. a. eine Flottenerneuerung vor. Insofern stellte die Kommission fest, dass die Flottenerneuerung zu den im Grünen Deal festgelegten Zielen der Kommission beiträgt, indem die alternden Flugzeuge von Condor durch neue, effiziente Flugzeuge ersetzen werden, sodass der Verbrauch fossiler Brennstoffe und der CO2‑Ausstoß abnehmen.

In den Verhandlungen mit der Kommission wurde der neue Condor‑​Mehrheitseigentümer Attestor durch die Beihilfenrechtsspezialisten Dr. Andreas Rosenfeld und Dr. Simone Lünenbürger der Sozietät Redeker Sellner Dahs vertreten.

Entscheidungen der Kommission:

Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt deutsche Beihilfe in Höhe von 525,3 Mio. EUR für die Fluggesellschaft Condor in der Coronakrise

Auszug aus der Berichterstattung:

Übernahme abgeschlossen: Attestor wird neuer Mehrheitseigentümer von Condor (Condor Newsroom)

EU‑​Kommission erlaubt 525‑Millionen‑​Beihilfe für Condor (Handelsblatt)

EU billigt abermals Condor‑​Hilfe (Frankfurter Allgemeine Zeitung)

EU‑​Kommission gibt Staatshilfen für Condor frei (Der Spiegel)

Condor: EU‑​Kommission billigt deutsche Staatshilfe (WirtschaftsWoche)

Condor erhält 525 Millionen Euro (LTO)

Im Aufwind: Condor mit neuem Investor und neuer Rechtsleiterin (Juve)

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